Der Bundespräsident hat zu prüfen, ob das Impfpflichtgesetz rechtskonform zustande gekommen ist.
Dies bedeutet nicht nur, dass es sowohl im Nationalrat als auch im Bundesrat mit der notwendigen Mehrheit beschlossen wurde sondern auch, dass im Rahmen des Gesetzwerdungsprozesses alle Regeln eingehalten wurden.
Der Gesetzgeber hat Institutionen aber auch Bürgern die Möglichkeit eingeräumt Stellungnahmen zu einen Gesetz abzugeben um mit diesen möglicherweise Einfluss auf den Gesetzwerdungsprozess zu nehmen.
Daraus ergibt sich logischerweise die Pflicht der Entscheidungsträger jede Stellungnahme zumindest einmal durchzulesen um beurteilen zu können, ob es sinnvoll ist diese im Gesetzwerdungsprozess zu berücksichtigen.
Aufgrund der großen Zahl der Stellungnahmen und der kurzen Frist war es gar nicht möglich, dass die Entscheidungsträger dieser rechtlichen Verpflichtung nachgekommen sind, womit in Wahrheit auch das Gesetz m. E. nicht rechtskonform zustande gekommen sein kann.
Wo bleiben die Systemmedien die gemeinsam mit Verfassungsjuristen diese Problematik durchleuchten.
Ein nachdenklicher
Robert Cvrkal