Nordelbische Synode 18.9.2009
Während von der einen Seite ein Anfechtungsverzicht gefordert wird, möchte die andere Seite eine verbindliche Zusage zur Einhaltung bisher üblicher Gepflogenheiten.
In Österreich ist es Usus, dass der Bundespräsident jene Partei, die die meisten Stimmen bei der Nationalratwahl erhalten hat zunächst einmal mit der Regierungsbildung betraut. Aus den Medien hingegen war zu entnehmen, dass Van der Bellen auch dann nicht die FPÖ mit der Regierungsbildung betreuen will selbst wenn sie eine absolute Mehrheit erreichen sollte.
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Unabhängig wie man zur FPÖ und einem Kanzler H. C. Strache steht interpretiere ich diese Aussage so, dass hier eine Person sehr genau zu wissen glaubt, was für Österreich gut ist und ihm in Wahrheit der Wählerwillen nur dann interessiert, wenn dieser mit seinen ideologischen Ansichten übereinstimmt, was meines Erachtens mit Demokratie nichts zu tun hat sondern viel mehr in Diktaturen üblich ist.
Für mich somit unverständlich ist, warum man Forderungen, die die Einhaltung des üblichen Prozederes bzw. der gültigen Rechtsnormen zum Inhalt haben ein solches politisches Tamtam macht und eine Zusage scheut, wie der Teufel das Weihwasser.
Bei der Forderung nach einen gänzlichen Anfechtungsverzicht sieht dies ganz anders aus, weil damit Manipulationen Tür und Angel geöffnet wird und ein solcher demokratiepolitisch bedenklich wäre, weil oft erst durch die Anfechtung strafrechtlich relevante Sachverhalte ans Tageslicht kommen.
Die Anfechtung der Stichwahl hat gezeigt, dass es zu schwerwiegenden Brüchen der Rechtnormen gekommen ist, welche in der Lage waren das Ergebnis zu drehen. Die Aufgabe des VfGH war es einzig festzustellen, ob diese Möglichkeit bestanden hat während nach der Ankündigung der FPÖ von Strafanzeigen dann nach Einbringung von diesen die Staatsanwaltschaft bzw. Strafgerichte zu entscheiden haben, ob es auch zu strafrechtlich relevanten Sachverhalten (Wahlbetrug bzw. Wahlmanipulation) im Zusammenhang mit der Stichwahl gekommen ist.
Solche wären z. B. bei der Ausstellung von Briefwahlkarten in Alters- bzw. Pflegeheimen ohne Wissen der Berechtigten gegeben.
Mit anderen Worten wird uns bzw. die Gerichte die vom VfGH aufgehobene Stichwahl noch längere Zeit beschäftigen und auch einen entsprechenden Niederschlag in den Medien finden.
Nicht die Aufhebung der Stichwahl ist ein Skandal sondern ausschließlich die dazu geführten Rechtsbrüche sowie auch ideologisch motivierte Ankündigungen den Wählerwillen zu ignorieren, wenn dieser dem eigenen Weltbild diametral entgegengesetzt ist.
Dem Satze: "Das Recht geht vom Volke aus" muss neues LEBEN eingehaucht werden damit persönliche Weltanschauungen niemals den Bürgerwillen blockieren können.
Quellen:
http://www.stern.de/politik/ausland/oesterreich-alexander-van-der-bellen-6866870.html