GRÜNE wollen "Störung einer Versammlung" aus Strafgesetzbuch tilgen

Wenn man diesen Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch herausnimmt, dann hört sich in Wahrheit die Versammlungsfreiheit auf, welche verfassungsrechtlich geschützt ist. Der Paragraph "Störung einer Versammlung" im Strafgesetzbuch ist die logische Konsequenz aus dem Verfassungsrecht der Versammlungsfreiheit, welches wenn man die strafgesetzliche Bestimmung streicht in Wahrheit zu totem Recht wie z. B. die Generationengerechtigkeit, verkommen lässt. Nur verfassungsrechtliche Bestimmungen, die man erzwingen kann bzw. welche durch untergeordnete Gesetze geschützt sind, sind in der Lage unsere Demokratie und unsere persönlichen Rechte abzusichern.

Mit anderen Wort stellt der Wunsch der GRÜNEN die Bestimmung "Störung einer Versammlung" aus dem Strafgesetzbuch zu streichen einen Angriff auf unsere Verfassung sowie der Persönlichkeitsrechte dar, woraus ableitbar ist, dass hier aus parteitaktischen Überlegungen gehandelt wird und massive Verschlechterungen für die Gesamtbevölkerung bewusst in Kauf genommen werden. Hier schreit eine laute Minderheit, welche Strafverfolgung zu fürchten hat auf, da viele LINKE anscheinend bisher nicht begriffen haben, dass nur deshalb weil es gegen RECHTS geht nicht ALLES erlaubt ist sondern man sich auf die gültigen Rechtsnormen zu halten hat.

Wenn man dieser Forderung der GRÜNEN nachgibt stellt sich die Frage, wann dann die GRÜNEN fordern, dass im Rahmen ihrer Gegendemonstrationen alle Rechtsnormen außer Kraft treten (z. B. bei den Demonstrationen gegen den Akademikerball von Landfriedensbruch, Körperverletzung, Sachbeschädigung, usw.) die sie bzw. ihre Anhänger oder Sympathisanten eventuell belasten könnten und nur jene gelten sollen, wenn diese dieser politischen Gruppierung zugute kommen.

Die GRÜNEN wollen hier durch eine Anlassgesetzgebung (Gegendemonstrationen zu PEGIDA) von ihren Anhängern bzw. Sympathisanten getätigte Rechtsbrüche ausmerzen, weil sie genau wissen, dass sich diese Vorgangweise wiederholen wird und Wiederholungstäter entsprechend härter zu bestrafen sind. Kommt es zu genügend Verurteilungen auf Basis dieses Paragraphen, dann sind die Gegendemonstrationen zu PEGIDA in letzter Konsequenz zu untersagen, womit dann PEGIDA marschieren könnte wie und wo die Verantwortlichen dieser Spaziergänge dies wollen. Einzig dies ist der Grund warum man jetzt einen Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch entfernen will, weil man ganz genau weiß, dass wenn PEGIDA einige Male ungehindert marschiert, der Zulauf sich entsprechend vergrößern wird und eine Massenbewegung zu entstehen droht, welche zu Umwälzungen in der politischen Landschaft führen könnte.

Rechtsbruch aus ideologischen Gründen zu tolerieren, denn anders ist der Vorstoss der Streichung des Punktes "Störung einer Versammlung" aus dem Strafgesetzbuch nicht nachvollziehbar, ist für einer Partei, welche im Parlament sitzt und deren Abgeordnete einen Eid auf die österreichische Verfassung geleistet haben meines Erachtens unwürdig.

Interessant erscheint auch, dass jene Partei, die die Bürger mit Rechtsnormen bevormunden will (Tempobeschränkungen, usw.) für eine Aufweichung der gültigen Rechtsbestimmungen ist, wenn davon ihre Anhänger bzw. Sympathisanten profitieren.

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Herbert Erregger

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