Soll ein Gefährder, Mörder, Vergewaltiger usw. abgeschoben werden dann reklamieren unsere linken Moralisten, dass dies wegen der Verletzung von Menschenrechten unzulässig wäre.
Einfach nur SCHWEIGEN herrscht, wenn von der linken Jagdgesellschaft wie dies meines Erachtens in der Causa Martin Sellner der Fall ist Menschenrechte verletzt werden womit der Schluss nahe liegt, dass deren Einsatz für Menschenrechte nur vorgeschoben ist in ihrem Kampf gegen RECHTS indem ihrer Meinung nach ALLES erlaubt ist sofern es RECHTS schadet.
Laut § 113 des StGB ist es verboten mit tadelnden Vorhalt eine längst getilgte Strafe vorzuhalten. Hintergrund dieser Bestimmung ist das Bemühen, dass auch nach einer Verurteilung eine Resozialisierung möglich sein muss.
Es ist zwar richtig, dass der EGMR dieses Verbot schon vor Jahren aufgeweicht hat und feststellte, dass es Konstellationen gibt - bestimmte politische und moralische Themen im öffentlichen Interesse, bei denen die Erörterung einer getilgten Straftat ausnahmsweise zulässig wäre.
Sprich in bestimmten Fällen ist eine Interessenabwägung zwischen den Persönlichkeitsinteressen auf der einen Seite und Pressefreiheit bzw. Informationsinteresse der Bevölkerung abzuwägen. Je länger eine Verurteilung zurückliegt desto schwieriger ist es ein überwiegendes öffentliches Interesse zu begründen.
Bevor in den Medien über Martin Sellners Aktion mit den aufgeklebten Hakenkreuzen auf einer Synagoge im Jahr 2006 berichtet wurde war dieser nur Insidern bekannt und hatte eine öffentliche Bedeutung wie so mancher Blogger auf fuf bzw. wäre er genauso erwähnenswert in den Medien gewesen wie wenn in China ein Reissack umfällt.
Wenn überhaupt etwas Bedeutung hatte dann war es meines Erachtens eindeutig nicht die Person Martin Sellners sondern die Beziehung dessen bzw. der Identitären zur FPÖ, womit meines Erachtens das Breittreten dieser Tat, wofür Martin Sellner die Verrichtung von 100 Stunden Hilfsarbeiten am jüdischen Friedhof in Baden ausfasste und auch ableistete im Hinblick auf die außergerichtliche Einigung und des bis dato vergangenen Zeitraumes von über einem Jahrzehnt kaum mit öffentlichen Interesse zu rechtfertigen ist.
Screenshot von Facebook
Wer am Ende als Sieger aus dieser Causa hervorgeht ist meines Erachtens noch lange nicht entschieden. Die Verlierer dieser Causa stehen mit den MENSCHENRECHTEN, H.C. Strache aber auch unserer Gesellschaft fest, denn wenn Menschenrechte unabhängig von der Person gelten dann sind sie auch bei Martin Sellner anzuwenden bzw. einzuhalten, was bedeutet, dass wir als Gesellschaft versagen, wenn diese meines Erachtens eindeutig gegebene Verletzung nicht verfolgt und geahndet wird.
Ich fordere die Behörden und Institutionen wie z. B. Amnesty International, Diakonie usw. auf, denen ja angeblich die Einhaltung der Menschenrechte ein so wichtiges Anliegen sind, unverzüglich zu prüfen, ob in der Causa die Menschenrechtskonvention verletzt wurde und dann auch zu handeln.
Politisch motivierter Verstoss gegen die Menschenrechte ist keinesfalls tolerierbar sondern muss als Form des RASSISMUS betrachtet und geahndet werden. Ich fordere die schwarz-blaue österreichische Bundesregierung auf sicherzustellen, dass kein Steuergeld an Rassisten und damit auch an politisch motivierte Verletzer der Menschenrechtskonvention fließt.
Auch wenn ich rechtsradikale Idioten und linke Träumer nicht mag so kämpfe ich dafür, dass für ALLE die MENSCHENRECHTE gelten.
Euer
Robert Cvrkal