Das durchschnittliche Rechtsverständnis der Bürger spiegelt sich im Satz "Frau schlägt Täter spitalsreif! Was ist daran schlimm?" wider. Juristisch gesehen ist jedoch der Fall meines Erachtens klar und eindeutig, denn nach den Schilderungen liegt hier Körperverletzung, möglicherweise sogar schwere Körperverletzung (bei verschobenen Nasenbeinbruch ist eine mehr als 24-Tage dauernde Gesundheitsschädigung anzunehmen) vor und auch wenn es die Volksseele zum Kochen bringt, wird dem Asylwerber höchstwahrscheinlich auch noch Schadenersatz zugesprochen.
Screenshot von Facebook
Zur Abwehr einer Gefahr ist das geringste Mittel anzuwenden, wozu z. B. ANSCHREIEN zählt. Somit die Gretchenfrage, ob es genügt hätte, den Asylwerber ANZUSCHREIEN, damit dieser seine Po-Grapsch-Attacke einstellt! Im Vergleich zu einer Attacke z. B. mit einem Messer, wo es um Leib und Leben geht, ist juristisch wohl eine Po-Grapsch-Attacke als minderer Nachteil zu bewerten. Bei minderen Nachteilen schreiben die Rechtsnormen den Einsatz von geringsten Mitteln wie WEGSTOSSEN bzw. ANSCHREIEN zur ABWEHR vor.
Auch wenn ich Verständnis für den Faustschlag habe und die Frau die Herzen vieler Einheimischer gewonnen hat, so dürfte juristisch der FAUSTSCHLAG als überzogene Reaktion zur Abwehr eines minderen Nachteiles einzustufen sein, womit noch so manches Ungemach auf die mutige Belästigte zukommen dürfte, finanziell gleichermaßen wie psychisch.
Nicht unseren Rechtsnormen, der Polizei, dem Gericht usw. dürfen wir Vorwürfe machen, sondern jenen, die Hunderttausende Männer mit einen problematischen Frauen-, Gewalt- und Weltbild zu uns gelassen haben, die keinerlei Respekt vor unserer Gesellschaft, insbesondere vor Frauen haben und diese als Freiwild betrachten. Mir ist klar, dass es auch ausreichend deutsche und österreichische Grapscher gibt, keine Frage, aber ich finde, dass das eben schon reicht.
Solche Fälle werden die Volksseele zum ÜBERKOCHEN bringen, weil uns am Ende die Grapscher nicht nur erhalten bleiben werden, da wir jene, die es einmal zu uns geschafft haben und Dreck am Stecken haben, kaum wieder loswerden, da gerade bei diesen immer wieder unüberwindbare Abschiebehindernisse (z. B. mangelnde Identitätsfeststellung) im Wege stehen, sondern weil sie auch noch so manchen Schadenersatz erfolgreich erstreiten werden.
Euer
Robert Cvrkal