Nachdem dieser Vorschlag im Schweizer Nationalrat eine Mehrheit bekam stimmte jetzt auch der Ständerat für die Ausschaffung von Jihadisten.
Dieser Vorstoss verlangt jetzt, dass sich der Bundesrat über zwingendes Völkerrecht und die Bundesverfassung hinwegsetzt, entsprechend diesen niemand in ein Land ausgewiesen werden darf, wenn davon auszugehen ist, dass ihm dort "Folter oder eine andere Art grausamer und unmenschlicher Behandlung oder Bestrafung droht".
Fabio Regazzi befand, man müsse die Sorgen der Bevölkerung ernst nehmen. Aus seiner Sicht kann sich ein verurteilter Jihadist nicht mehr auf die Menschenrechte berufen.
Screenshot von Facebook
Im Netz findet der Vorschlag der Ausschaffung von Terroristen auch wenn diesen in ihrer Heimat die Todesstrafe droht eine 97 %-ige Zustimmung womit sich die Politik einer breiten Unterstützung durch die Bevölkerung sicher sein kann.
Ich könnte es nicht besser als eine Posterin beschreiben, die meinte, wenn wir sterben interessiert dies die Terroristen nicht, warum sollte es uns interessieren, wenn sie sterben.
Sollten sich Deutschland und Österreich der Schweiz in diesem Fall anschließen? Kann man sich als Terrorist, der bewusst und gezielt getötet und damit den Opfern ihr Menschenrecht auf Leben genommen hat überhaupt auf Menschenrechte berufen oder verlieren diese nicht ihre Rechte vergleichbar wie im Straßenverkehr, wo gilt, dass jene, die sich verkehrsordnungswidrig verhalten sich nicht auf den Vertrauensgrundsatz berufen können. Was meint ihr dazu?
Euer
Robert Cvrkal