Bürglistenbürgermeister Peter Hofinger
Summary:
Während in Ungarn wichtige Eckpfeiler der Demokratie (z. B. mindestens 50 %-ige Beteiligung) anerkennt werden, wird dies von so manchen österreichischen Entscheidungsträger, wie z. B. Kanzler Kern, negiert. Ist Viktor Orban somit ein besserer Demokrat bzw. hat er näher sein Ohr am Puls der Bevölkerung als so mancher abgehobene Lenker in der EU?
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Hat Kanzler Kern die unabdingbaren Voraussetzungen der repräsentativen Demokratie verstanden?
Nun nach Beantwortung meiner diesbezüglichen Frage im Rahmen des "Hangouts" der Gratis-Zeitung "Heute" durch Kanzler KERN würde ich diese Frage mit einem eindeutigen NEIN beantworten.
Nun Herr Kanzler Kern, ich werde ihnen dies so wie auch den Lesern dieses Artikels gerne erklären, wobei sich meines Erachtens die österreichische Führungselite die ungarischen Vertreter als Vorbild nehmen sollten.
Die repräsentative Demokratie bezeichnet eine demokratische Herrschaftsform, bei der politische Entscheidungen und die Kontrolle der Regierung nicht unmittelbar vom Volk, sondern von einer Volksvertretung, zum Beispiel dem Nationalrat, Landtag, Gemeinderat aber auch der Wiener Bezirksvertretungen ausgeübt werden. Voraussetzung, dass eine Aufgabe des Volkes durch Volksvertreter übernommen wird ist deren Legitimierung durch das Volk.
Viele Verfassungsrechtler vertreten die Ansicht, dass für eine solche Legitimierung die Wahlbeteilung bei über 50 % liegen muss. Bei der Bezirkvertretungwahl in Wien-Leopoldstadt haben fast 2/3 die Wahl geschwänzt, was somit ein schwerer, nicht behebbarer Mangel ist und die gewählten Vertreter in Wahrheit keinerlei Legitimation durch die Bürger haben.
Die Wiener Bezirksvertretung ist per Gesetz ein Person öffentlichen Rechts und teilrechtsfähig, weil sie z. B. über ein eigenes Budget verfügt und auch budgetäre Eigenverantwortungsbereiche, wie z. B.
- Kindergärten und Schulen
- Straßen, öffentliche Beleuchtung und Verkehrsmaßnahmen
- Straßenreinigung und Schneeabfuhr
hat.
Fehlt jetzt die entsprechende Legitimierung durch die Wähler, was meines Erachtens durch die zu geringe Wahlbeteiligung eindeutig gegeben ist, dann handeln die Volksvertreter rechtswidrig, weil sie ja in Wahrheit die Leopoldstädter gar nicht verpflichten können bzw. dürfen.
Das Prinzip der repräsentativen Demokratie setzt meines Erachtens und auch entsprechend der Rechtsmeinung zahlreicher österreichischer Verfassungsexperten voraus, dass niemals eine Minderheit über eine Mehrheit bestimmt, was logischerweise bedeutet, dass zumindest 50 % + 1 Stimme beim ersten Durchgang einer Bezirksvertretungswahl (da die ursprüngliche Wahl vom VfGH aufgehoben wurde, handelt es sich um einen ersten Durchgang) abgegeben werden müssen damit diese auch Rechtswirksamkeit auslöst, was hier eindeutig nicht der Fall war.
Die Bezirksvertretungswahl in Wien Leopoldstadt ist somit am Quorum (notwendige Zahl an abgegebenen Stimmen) gescheitert und damit ungültig.
Vergleichbar, was das Scheitern am Quorum anlagt, ist dies mit dem in Ungarn durchgeführten Referendum mit dem Wortlaut "Wollen Sie, dass die Europäische Union auch ohne Zustimmung des Parlaments die verpflichtende Ansiedlung von nicht ungarischen Staatsbürgern in Ungarn vorschreiben kann?", welches ungültig ist, weil die notwendige Beteiligung von mindestens 50 % der Stimmberechtigten (plus eine Stimme) nicht erreicht wurde. Da hilft auch nichts, dass 98,3 % der Teilnehmer gegen eine EU-Flüchtlingsquote gestimmt haben.
Quellen:
http://derstandard.at/2000045260369/Orbans-Fluechtlings-Referendum-scheitert-an-Wahlbeteiligung
http://www.heute.at/news/politik/Mehr-als-7-000-sahen-Hangout-mit-Kanzler-Kern;art23660,1346223 (ab Minute 40.45)