Für Laien kaum vorstellbar ist, dass es bis dato keine Überprüfung der Wechselwirkungen zwischen Covid-19-Impfstoffen und Medikamenten gibt.

Besorgniserregend ist weiters, dass es es nur eine ungenügende Überprüfung im Hinblick auf die Fruchtbarkeit gibt.

Selbst wenn man diese Problematik bei Seite schiebt so sind für Notfallzulassungen enge Grenzen gesetzt, die von den Covid-19-Impfstoffen nicht erfüllt sind:

- Bedrohung der öffentlichen Gesundheit

- Nutzen-Risiko-Verhältnis eines Arzeimittels muss positiv sein

- medizinische Versorgungslücke muss geschlossen werden

Entsprechend den bisherigen Erkenntnissen stellt Covid-19 weder eine Bedrohung der öffentlichen Sicherheit (Mortalitätsrate laut Prof. Ionnides bei 0,15%) dar noch schließen die Impfstoffe eine Versorgungslücke, da es alternative Behandlungsmethoden gibt.

Die vielen Lesern durch erfolgreiche Anfechtungen von Covid-Maßnahmen vorm VfGH bekannten Anwälte für Grundrechte haben sich anscheinend zum Ziel gesetzt die Notfallzulassungen der Covid-19-Impfstoffe zu Fall zu bringen.

Ein nachdenklicher

Robert Cvrkal

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