Die Karlsruher Richter stellten fest, sich an das Urteil des EuGH aus dem Jahr 2018 mit dem das umstrittene Staatsanleihenkaufprogramm der EZB durchgewunken wurde nicht gebunden zu fühlen, wobei die Begründung - dieser Richterspruch sei methodisch nicht mehr vertretbar und erscheine objektiv willkürlich - einen Hammer gleichkommt.
Die Konsequenz daraus ist, dass der EZB-Rat jetzt die Verhältnismäßigkeit der Anleihekäufe prüfen muss und deren Vorteile all die Nachteile für Sparer und Immobilienpreise gegenüberzustellen hat.
Erstmalig stellten die Richter auch fest, dass die Bundesbank im Rahmen des Eurosystems verpflichtet ist dafür Sorge zu tragen, dass die bei der EZB angehäuften Bestände an Staatsanleihen auch wieder abgetragen werden.
Screenshot von Facebook
Nachdem die EZB schon bisher Staatsanleihen von Ländern wie Italien, Spanien usw. erwerben musste um deren finanzielles Überleben zu sichern und sich deren wirtschafliche Situation in der Zwischenzeit weiter drastisch verschlechtert hat ist von einem weiteren Finanzbedarf bei sinkender Schuldentragfähigkeit dieser Staaten auszugehen.
Somit sind die angehäuften Bestände an giftigen Papieren der EZB ohne massive Abschläge und damit hohen Verlusten für die Steuerzahler nicht abbaubar womit jegliche weitere Finanzierung dieser Staaten defacto einer Veruntreuung von Steuergeld gleichkommt.
Ich fordere die österreichische Bundesregierung auf über die österreichische Nationalbank die EZB auf einen Abbau der bei der EZB gehaltenen Staatsanleihen zu drängen und damit die berechtigten Interessen der österreichischen Staatbürger - Stopp der Vergemeinschaftung der Schulden - zum Durchbruch zu verhelfen.
Dieser Richterspruch ist insofern einmal als bisher europäisches Recht Vorrang vor nationalen Recht hatte, was die Karlsruher Richter erstmals in Frage gestellt haben.
Durch die nun zwingende Prüfung im EZB-Rat ist viel Sprengstoff zwischen den Nutznießern des Aufkaufprogrammes und den durch dieses Belastenden vorprogrammiert, sodass eine weitere Integration von Europa immer fraglicher wird.
Karlsruhe hat europäische Geschichte geschrieben indem es die Gefolgschaft des EuGH verweigerte, was auch der österreichische VfGH machen sollte, wenn es der EuGH zu bunt treibt, wie z. B. bei diesem Urteil.
Euer
Robert Cvrkal