Auf diplomatischem Wege bat der niederländische Yago R. für sich und seine Frau, die Britin Shamima Begun und deren beiden Kinder, um Hilfe bzw. um Einreiseerlaubnis in die Niederlande.
Screenshot von Facebook
Laut niederländischen Medien wurde dem Antragsteller mitgeteilt, dass Yago R. wie auch anderen niederländischen Staatsbürgern in vergleichbaren Fällen nicht geholfen wird und die gebürtige Britin in den Niederlanden unerwünscht ist.
Zum Unterschied von Österreich bzw. Deutschland werden in den Niederlanden islamische Ehen kaum anerkannt und erhalten ausländische Partner von niederländischen Staatsbürgern unter 21 Jahren in der Regel keine Einreise- und Aufenthaltserlaubnis. Bei der 19jährigen Britin bestehen somit kaum Chancen, dass sie legal in die Niederlande einreist.
Was in den Niederlanden möglich ist muss auch in Österreich bzw. Deutschland möglich sein. Wenn es um den Schutz der Bevölkerung geht steht das Bundesverfassungsgesetz über dem Schutz der persönlichen Freiheit. Macht euch selbst ein Bild:
Warum soll Österreicher und Österreicherinnen nicht in gleichen Ausmaß geschützt werden wie die Bürger in 20 anderen EU-Staaten, die diese Richtlinie schon umgesetzt! Ist unser Schutz, unsere Sicherheit weniger WERT als in diesen 20 anderen EU-Staaten?
Abschließend halte ich fest, dass meines Erachtens z. B. Personen, die für Terrororganisationen wie den IS gekämpft bzw. diese unterstützt haben als Staatsfeinde zu betrachten sind und die Abwehr von Staatsfeinden nicht nur politisch und menschlich legitim ist sondern auch mit den Menschenrechten vereinbar ist. Was meint ihr dazu?
Euer
Robert Cvrkal