Solltet ihr in naher Zukunft verprügelt werden dann bedankt euch herzlich bei eurem Peiniger und betitelt ihn nicht wie Gabriel P. als "Sch...geburt", weil es sich dabei um eine Störung der öffentlichen Ordnung gemäß § 81 Sicherheitsgesetz handelt und ihr dann zu eurem durch den Prügler, in diesem Fall einen Tschetschenen, verursachten Leid auch noch Strafe bezahlen dürft!
Screenshot von Facebook
Also merkt es euch: Selbst wenn ihr nach der Attacke 4 Wochen stationär in Behandlung sein solltet, euer Gesicht nach dem Bruch der Augenhöhle verplattet werden muss, auch das Kiefer gebrochen ist, stellt dies keinen Grund dar straffrei euren Peiniger als "Sch...geburt" zu bezeichnen.
Strafe für das Opfer, weil es in einem meines Erachtens verständlichen Ausnahmezustand schimpfte und der eigentliche Täter spaziert weiter bei uns so herum. Finde den Fehler!
Es ist mehr als überfällig, dass Asylwerber bzw. Migranten, die so agieren als Gefahr für die öffentliche Sicherheit eingestuft und ohne wenn und aber vor die Tür gesetzt werden, denn dies ist die härteste Strafe für sie, die sie von uns bekommen können.
Euer
Robert Cvrkal