Laut mir vorliegenden Informationen wurde die von einer Privatperson angemeldete PEGIDA-Demo, welche am Samstag dem 09.Mai im Ländle hätte stattfinden sollen per 14-seitigen Bescheid verboten.

Nachdem der Name PEGIDA durch die Gründung einer Partei geschützt wurde, kann jeder der diesen unberechtigt, sprich ohne Genehmigung durch die Partei, verwendet auf Unterlassung und Schadenersatz geklagt werden.

Während der letzten Wahlen in Salzburg z. B. gründete JEMAND  eine mit dem Team Stronach leicht zu vertauschende Liste mit den Namen Franky Stronach, worauf dieser mit einer Unterlassungsklage und Abschlagszahlung konfrontiert wurde. Statt den Fehler einzugestehen und zu bezahlen wurde diese Angelegenheit ausjudifiziert, was in einem finanziellen Fiasko für den Rechtsverletzer endete.

Da anzunehmen ist, dass in diesem Fall der Name PEGIDA widerrechtlich hätte verwendet werden sollen, könnte sich das Verbot durch die Behörde als Glücksfall für den Anmelder herausstellen, wenn dadurch ein Schaden für die PEGIDA-Bewegung (z. B. Auftritt von nicht gewünschten Rechtsradikalen, parteipolitische Vereinnahmung, usw.) verhindert werden konnte.

Wenn sich jetzt der Rechtsstaat durchsetzt, dann müßte im Analogieschluß die nächste Demonstration gegen den Akademikerball von der Behörde verboten werden, da im Vorjahr bei diesen Straftatbestände en masse (von Landfriedensbruch, Körperverletzung, Sachbeschädigung, usw.) begangen wurden.

Bleibt abzuwarten, ob die Behörde auf einen Auge blind ist oder ob sie mit gleichen Maßstab an vergleichbare Sachverhalte herangeht und entsprechend den gültigen Rechtsnormen handelt.

Laut mir vorliegenden Informationen hat sich PEGIDA (Partei) entschlossen auf ihr Recht zu pochen und dieses wenn notwendig im Rahmen ihrer finanziellen Verhältnisse durch alle Instanzenzüge durchzusetzen, da Recht Recht bleiben muss und vor allem weil man sich um unsere Verfassungsrechte wie Versammlungs-, Meinungs- oder Pressefreiheit Sorgen macht. So gesehen muss man froh sein, wenn eine außerparlamentarische Kraft sich für die österr. Verfassung einsetzt, während eine Parlamentspartei - die GRÜNEN - den Straftatbestand der Störung einer Versammlung - aus Eigeninteresse aushebeln wollen.

Dies ist vergleichbar, wie wenn man z. B. für den Schutz des Privateigentums im Verfassungsrang ist und andererseits Straftatbestände wie Diebstahl, Raub usw. aus dem Strafgesetz eliminiert, womit das Recht des Stärkeren sich durchsetzt.

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Bernhard Juranek

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Herbert Erregger

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