Das linke Ohr aufgeplatzt, überall Blut nachdem Leon M. mit einem Bierglas grundlos attackiert wurde und seine Wunden mit 28 Stichen genäht werden mussten.
Screenshot von Facebook
Der Täter konnte auf Basis von Zeugenaussagen rasch ausgeforscht werden und ging in der Zwischenzeit in Privatinsolvenz, sodass jetzt das Opfer, welches in einem Zivilrechtsprozess Euro 2.000 rechtskräftig zugesprochen wurde, nicht nur zumindest bis auf weiteres kein in 50-Euro-Raten abgestottetes Schmerzensgeld bekommt, sondern jetzt auch noch die Rechtsanwaltskosten seines Peinigers sowie die Gerichtskosten blechen darf.
Für das Opfer dürfte es voerst wohl auch kaum ein Trost sein, dass er sich sein Geld wieder zurückholen kann, sofern der Täter innerhalb der gültigen Verjährungsfrist für den Vergleich von 30 Jahren zu Geld kommt.
Während im Rahmen des Strafprozesses das Opfer niemals zu einer Kostentragung verpflichtet werden kann, weil es die Aufgabe des Staates ist, für die Sicherheit der Bürger zu sorgen bzw. Recht und Ordnung durchzusetzen und den Täter zur Rechenschaft zu ziehen, sieht die Lage beim Zivilprozess wie im konkreten Fall erläutert, ganz anders aus, weil verhindert werden soll, dass die Steuerzahler die Kosten eines privaten Rechtsstreits aufgebrummt bekommen.
Dass unser Staat bzw unser System unterm Strich krankt, sollte allen klar sein. Opfer werden bestraft, Täter oft belohnt. Wir wissen ja wie die gängige Meinung ist: Auch Gewaltverbrecher haben ein Recht auf finanzielle Unterstützung und auf ein Leben auf Kosten der Steuerzahlen – egal, woher sie kommen.
Euer
Robert Cvrkal