Dieser Artikel wurde gestern auf meinbezirk.at veröffentlicht und wurde dann heute ohne Wissens des Autors vom Netz genommen. Ob hier politisch motiviert interveniert wurde!?
Vorab ich kenne unseren Vizebürgermeister Werner Kurz als besonnenen und rechtstreuen Bürger und unterstelle ihm auch keine böse Absicht sondern Unkenntnis in der Causa, die durchaus brisant für ihn werden könnte.
Jetzt zitiere ich aus meinem Gedächtnisprotokoll aus den Verhandlungen mit der SPÖ: "Er zeigte keinerlei bzw. mangelhaftes Unrechtsbewusstsein und will politisch motiviert in den Vereinen, der Feuerwehr weiterhin agieren" so ein Mitglied des SPÖ-Verhandlungsteams, dem niemand widersprochen, ja vielmehr dessen Meinung von den anderen Mitgliedern des SPÖ-Verhandlungsteams bestärkt wurde.
Für die Mitglieder des Gemeinderates gilt die Sorgfaltspflicht, meines Erachtens sogar eine strenge Sorgfaltspflicht, die nicht nur moralische sondern auch strafrechtliche Relevanz besitzt.
Natürlich hat die SPÖ und deren Mitglieder die Möglichkeit auch Personen, die entsprechend ihres eigenen Verhandlungsteams keinerlei bzw. mangelhaftes Unrechtsbewusstsein im Zusammenhang mit dem Neutralitätsgebot bzw. der Verletzung von diesem zeigen zum Bürgermeister zu wählen. Aber dann sollte man sich m. E. möglicher drohender strafrechtlicher Konsequenzen bewusst sein, sollte ein durch ihre Stimme m. E. und auch laut SPÖ-Verhandlungsteam mit dem Neutralitätsgebot auf Kriegsfuss stehender Kandidat zum Bürgermeister gewählt werden und dieser dann in seiner Funktion als nach außen höchstes handelndes Organ der Gemeinde das Neutralitätsgebot brechen und damit Amtsmissbrauch begehen.
Jeder ist seines eigenen Glückes Schmied weshalb später niemand behaupten soll können, dass ihm mögliche Folgen nicht bewusst waren und er entsprechend meiner Verpflichtung als verantwortungsvoller Politiker nicht darauf aufmerksam gemacht wurde.
Die Liste Peter hat beschlossen sich nicht des Risikos einer möglichen Strafverfolgung auszusetzen.
Euer
Robert Cvrkal