- Lifeline soll sich zum Zeitpunkt der Rettungsaktion in libyschen Hoheitsgewässern befunden haben.
- Lifeline soll Anordnungen der libyschen Küstenwache missachtet haben.
- Lifeline soll ihr AIS-Signal ausgeschaltet haben um ihren Standort zu verschleiern.
- Lifeline war ohne Flagge unterwegs.
- Aufgrund der unzureichenden Ausrüstung hat sich nicht nur die Besatzung selbst sondern auch die aufgenommenen Personen in unnötige Gefahr gebracht.
Stimmen die Vorwürfe dann sind auch entsprechende strafrechtliche Konsequenzen zu erwarten. Durch die Beschlagnahmung der "Lifeline" dürfte sie für die nächste Zeit für "RETTUNGSAKTIONEN" ausfallen.