Schwurgericht stuft Geschlechtsverkehr mit 11-jähriger als einvernehmlich ein!!!

Ja, liebe Leute ich schreibe jetzt nicht über einen Fall in Saudiarabien oder einem 3-Welt-Staat sondern dies hat sich in Europa, in der Grande Nation abgespielt.

Da es in Frankreich im Gegensatz zu z. B. Österreich oder Deutschland bis heute kein Schutzalter für Kinder gibt und die Geschworenen im Geschehen kein Anzeichen einer Vergewaltigung - sprich "Zwang, Bedrohung, Gewalt und Überraschung" erkennen konnten haben sie den Angeklagten freigesprochen.

"Der zum Tatzeitpunkt 22 Jahre alte Angeklagte hatte vor Gericht ausgesagt, einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit der 11-Jährigen gehabt zu haben. Der Mann hatte das Kind in der Kleinstadt Champs-sur-Marne östlich von Paris angesprochen, wo es mit seiner Cousine draussen spielte. Das Mädchen hatte laut dem Angeklagten bezüglich seines Alters gelogen und behauptet, schon fast 15 Jahre alt zu sein. Die Familie des Mädchens erfuhr von den Geschehnissen erst, als 2010 seine Schwangerschaft entdeckt wurde. Das Mädchen brachte ein Kind zur Welt, das inzwischen sieben Jahre alt ist und bei einer Pflegefamilie lebt."

Meines Erachtens ist Sex mit einem Kind immer eine Vergewaltigung und damit verabscheuungswürdig, weil Kinder aufgrund der fehlenden emotionalen Reife sich der Konsequenzen ihres Handelns gar nicht bewusst sein können und deshalb zwangsläufig schutzbedürftig sind.

Die logische Konsequenz daraus ist, dass wir eine unumstössliche Grenze der Nichtzustimmung brauchen, die für ALLE gilt, die bei uns leben unabhängig wo sie geboren wurden. Wem dies nicht passt, der soll uns bitte wieder verlassen, weil Kinder- wie auch Frauenrechte in zivilisierten Ländern nicht verhandelbar sein dürfen.

Ein wütender Bürger

Robert Cvrkal

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Margaretha G

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