Wie der Facebookseite von Petr Bystron (AfD) zu entnehmen ist wurde gegen die 4 größten Flüchtlings-NGOs Deutschlands Strafanzeige wegen „Einschleusens von Ausländern“ gem. §96 Aufenthaltsrecht eingebracht.
„Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren … wird bestraft, wer… Hilfe leistet (illegal einzureisen) und … wiederholt oder zugunsten von mehreren Ausländern handelt“ ist dem entsprechenden Gesetzestext zu entnehmen.
Auch wenn das Mittelmeer nicht deutsches Staatsgebiet ist so gilt deutsches Recht auch dann wenn der Erfolg der Tat in Deutschland eintreten soll, was da die meisten "Flüchtlinge" ja dorthin wollen, als erwiesen betrachtet werden kann.
Wenn Flüchtlinge in seeuntaugliche Boote steigen um dann nur wenige Kilometer später von den NGOs gerettet zu werden dann wären diese laut internationalen Seerecht verpflichtet diese in den nächsten Hafen zu bringen, der eindeutig nicht in Italien oder anderen europäischen Ländern liegt.
Aufgrund der Strafanzeige steigt natürlich auch der Druck auf jene die eine humanitäre Lösung wünschen, weil sie damit möglicherweise zum Beitragstäter werden.
Keine Frage, dass wirklich Verfolgte bei uns Schutz bekommen sollen jedoch darf es keinesfalls so sein, dass Migranten darauf warten bis sich Seenotretter im Gebiet aufhalten um dann mit seeuntauglichen Booten in See zu stechen um im schlimmsten Fall den Tod zu finden.
Euer
Robert Cvrkal