Als Hammer für unsere Regierung könnte sich ein durch das Netzwerk "Rechtsanwälte für Grundrechte" angestrengtes Urteil des VfGH herausstellen, in welchem dieser wegen mangelnder Rechtfertigung/ Dokumentation der Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit folgende Bestimmungen als verfassungswidrig erkannt hat:
1) Betretungsverbot für Gaststätten und selbständige (nicht an eine Tankstelle angeschlossene) Waschstraßen
2) Beschränkungen betreffend den Einlass von Besuchergruppen in Gaststätten (maximal vier Erwachsene, wenn kein gemeinsamer Haushalt)
3) Verbot von Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen (welches etwa Diskotheken betraf)
4) Maskenpflicht an öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen (Amtsräumen etc.)
Da auch so manche Bestimmung in der neuen Lockdown-Verordnung, die mit Dienstag 0 Uhr in Kraft tritt, wie z. B. das allgemeine Betretungsverbot von Gaststätten während Betriebsküchen geöffnet bleiben dürfen meiner Meinung nach ganz offensichtlich rechtwidrig sind, wird unsere Regierung wissentlich zum Wiederholungstäter.
Meines Erachtens werden nicht nur Amtshaftungs- bzw. Schadenersatzklagen kommen, sondern ist auch eine Ministeranklage - wegen fortgesetzten Rechtsbruch (rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten des Gesundheitsministers) - alternativlos.
Kurz: Die Betroffenen, zum Beispiel Wirte, werden Sammelklagen einbringen und wenn sie es tun, haben sie gute Chancen auf Erfolg! Unfassbar, was da vor unser aller Augen passiert!
Ein nachdenklicher
Robert Cvrkal