Nach 11 x Kindes-"Missbrauch" wurde Syrer zu 2,5 Jahre Haft verurteilt. Weil ein Elternteil den Syrer fotografieren konnte gelang es der Polizei dessen habhaft zu werden damit er letzten Endes vor Gericht gestellt werden konnte. Das Foto vom Täter wurde ausgerechnet am Spielplatz vor dem Gefängnis gemacht.
Auszug aus den dem Syrer vorgeworfenen Taten:
- 2 Kinder vom Spielplatz in Herdern geführt.
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- Berührung einer 8-jährigen in sexueller Absicht.
- Minderjähriges Kind in Flüchtlingsunterkunft bedrängt.
- Kind in Bastelgeschäft bedrängt-
"Das Mädchen,welches er auf die Motorhaube eines Wagens gelegt hatte, um sich dann auf Ihr zu vergehen, ist bis heute besonders traumatisiert." Das Kind in der Flüchtlingsunterkunft wollte er heiraten.
Ob der Syrer letzten Endes abgeschoben wird hängt auch davon ab, ob ihm in seiner Heimat die Todesstrafe droht.
Nun ich bin der Ansicht, dass diese Person, die Sicherheit (unserer Frauen und Kinder) eindeutig gefährdet hat und damit jegliches Aufenthaltsrecht verwirkt hat und somit letzten Endes des Landes zu verweisen ist.
Auch wer bei uns mit Drogen dealt ist des Landes zu verweisen selbst wenn ihm in seinem Heimatland die Todesstrafe droht, weil man sich ansonsten durch das bewusste Begehen von Straftaten bei uns auf welchen in den Heimatländern die Todesstrafe steht einen Aufenthalt erschleichen könnte.
Das BEGEHEN von STRAFTATEN darf nicht belohnt werden, weil das Begehen von STRAFTATEN wohl kaum das Zeichen einer gelungenen Integration ist.
Quelle: