Zugegeben der Staat ist berechtigt die Grundrechte seiner Bürger einzuschränken um die Ausbreitung einer gefährlichen Krankheit zu verhindern. Aber jeder Eingriff muss dem Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Und genau diese Verhältnismäßigkeit wird meines Erachtens bei vielen Maßnahmen im Zusammenhang mit Corona verletzt.

Gesetzte Maßnahmen müssen wirklich dazu dienen die Pandemie zu begrenzen und Menschenleben zu retten, dürfen jedoch nicht unterschiedlos beschränken bzw. einschließen sondern sie dürften nur Menschen betreffen, die eine Gefahr darstellen. Sprich die Risikogruppen sowie den Personenkreis der mit ihnen zwangweise Kontakt hat wie Ärzte und Pflegedienst.

Dem Virus ist es egal ob es im Supermarkt, in der Apotheke in den Öffis usw. zuschlägt oder z. B. im Baumarkt, im Spielzeuggeschäft oder in einem Wäschegeschäft womit meines Erachtens der Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit aber auch der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt wird, weil Supermärkte nach wie vor Rasenmäher verkaufen dürfen während der Fachhandel geschlossen halten muss.

Ist somit Willkür, dass die einen geöffnet und diese Artikel verkaufen dürfen und andere nicht!?

"Wir müssen diese Dinge auf den Boden der Rechtsstaatlichkeit zurückholen" oder es ist zu befürchten, dass Corona Vorbildwirkung hat und zum Türöffner zur Beschränkung unserer verfassungsrechtlich zustehenden Rechte wird.

Ein nachdenklicher

Robert Cvrkal

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Matt Elger

Matt Elger bewertete diesen Eintrag 03.04.2020 07:33:42

Kant

Kant bewertete diesen Eintrag 02.04.2020 22:28:20

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