Sind Regierungsinserate in Wahlkampfzeiten verbotene Wahlwerbung?

Die rot-schwarze Regierung hat 2017 19,4 Mio Euro für Eigenwerbung ausgegeben; im wesentlich größerem Deutschland beliefen sich diese Ausgaben auf 12,3 Mio Euro.

Während in Deutschland ein Gericht bereits im Jahre 1977 in Regierungsinseraten in Wahlkampfzeiten verbotene Wahlwerbung erkannte gibt es in Österreich keine entsprechende Judikatur.

Geht man davon aus, dass es in Österreich und Deutschland ein in etwa vergleichbares Informationsbedürfnis gibt liegt der Schluss nahe, dass in Österreich mit Steuergeld finanzierte Wahlwerbung betrieben wird.

In Deutschland gibt es mit zunehmender Nähe zur Wahlentscheidung eine steigende Zurückhaltung und Neutralität in der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung während in Österreich in Wahlkampfjahren die Kosten für Eigenwerbung ansteigen.

Meines Erachtens sollte Österreich dem Beispiel Deutschlands folgen und Eigenwerbung der Regierung ab 6 Monate vor dem Wahltermin verbieten sofern nicht einleuchtende, dringende Gründe für solche Einschaltungen sprechen, womit man nicht nur die Steuerzahler entlasten würde sondern auch eine Erhöhung der Chancengleichheit bewerkstelligen würde.

Was meint ihr dazu?

Euer

Robert Cvrkal

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