Straffällige, ausreisepflichtige Migranten: Gleich abschieben - oder erst vor Gericht?

Beim Umgang mit ausländischen Straftätern kollidieren oft das Strafverfolgungs- und das Abschiebeinteresse, wobei für die ausländischen Straftäter in der Regel wohl die Abschiebung die schlimmste Strafe ist.

Es sind leider keine Einzelfälle, dass AUSREISEPFLICHTIGE die auf einen Gerichtstermin warten neuerlich straffällig werden.

Fall 1: Der Afghane gegen den im Zusammenhang mit dem Tod eines herzkranken Deutschen ermittelt wird, war wegen etlicher Delikte, darunter Körperverletzung polizeibekannt. Die Abschiebung des Afghanen lag wegen laufender Ermittlungen zu weiteren Straftaten auf Eis.

Fall 2: Der Afghane, der in Hamburg ein 14-jähriges Mädchen vergewaltigt haben soll war eigentlich ausreisepflichtig aber wegen eines ausstehenden Urteil noch nicht abgeschoben.

Fall 3: Auch der vorbestrafte Tschetschene der im Tiergarten eine junge Frau vergewaltigt und ermordet haben soll hätte abgeschoben werden sollen aber die Staatanwaltschaft verweigerte die Zustimmung, da das Strafverfolgungsinteresse Vorrang vor dem Abschiebeinteresse habe.

Diese Fälle zeigen, dass bei einer anderen Gewichtung - nämlich Vorrang des Abschiebeinteresses vor dem Strafverfolgungsinteresse viel Leid bei uns und auch so mancher Tote verhindert werden hätte können.

Nur in Ausnahmefällen z. B. Tötungsdelikten ist meines Erachtens das Strafverfolgungsinteresse höher zu bewerten als das Abschiebeinteresse.

Selbst bei nachfolgenden Fall, wo bei einer Razzia etwa 600 Gramm Marihuana, etwa 950 Gramm Haschisch, über 6.000 Stück Ecstasy Tabletten, 50 Gramm Kokain, 40 Gramm Crystal und 10 Gramm Heroin sowie diverse verbotene Hieb- und Stichwaffen aufgefunden und sichergestellt wurden erscheint mir eine Abschiebung der 6 Beschuldigten, die aus Syrien bzw. dem Irak stammen als gangbare Lösung, wobei natürlich die aus den illegalen Geschäften erworbenen Besitztümer zu enteignen sind.

Screenshot von Facebook

Viel zu lange haben wir in unserem Toleranzwahn verbunden mit der Duldungskultur verabsäumt Migranten unmissverständlich begreifbar zu machen, dass wenn sie gegen unsere Strafrechtsnormen verstossen und damit den Beweis erbringen, dass sie in unsere Gesellschaft nicht integrierbar sind uns wieder verlassen müssen.

Euer

Robert Cvrkal

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gloriaviennae

gloriaviennae bewertete diesen Eintrag 11.10.2018 19:50:41

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