Durch den Granatenbeschuss der türkischen Armee starben östlich von Ain Issa (Nordsyrien) Soldaten der syrischen Armee und wurden weitere verletzt. Selbstverständlich hat auch ASSAD und das syrische Volk das Recht auf Verteidigung und einen begrenzten Gegenschlag, wenn man angegriffen wird.
Screenshot von Facebook
Durch den Angriff auf Soldaten der Assad-Armee ist Erdogan eindeutig Aggressor, da er bzw. die türkische Armee eine nationale Armee angegriffen und auch Soldaten der offiziellen syrischen Armee getötet wurden.
Durch den Beschuss und die Tötung von Soldaten der offiziellen syrischen Armee im Rahmen einer völkerrechtswidrigen Militäraktion kann logischerweise auch kein Bündnisfall laut Artikel 5 der NATO entstehen, denn dieser eindeutig folgendes festlegt: „Die Parteien vereinbaren, dass ein bewaffneter Angriff gegen eine oder mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen sie alle angesehen wird“.
Es wäre mehr als dreist von Erdogan und der Türkei eine Beistandpflicht im Rahmen der NATO einzufordern nachdem man in einem fremden Land eingefallen und dort die nationale Armee angegriffen hat.
Für die übrigen NATO-Mitglieder wäre ein Eingreifen auf der Seite Erdogans der eigenen Bevölkerung kaum erklärbar geschweige denn würden die Bürger einen solchen von Erdogan durch den Überfall auf eine fremde Armee provozierten Krieg billigen.
Würden die übrigen NATO-Staaten der Türkei beistehen würden sie einen Präzedenzfall schaffen, sprich sie würden es billigen bzw. gutheißen, dass ein Mitglied ein fremdes Land überfällt und dann die Gemeinschaft, die diesen Überfall ablehnt und verurteilt, den Krieg auskämpfen muss.
Wer einen Krieg durch den Einmarsch in ein fremdes Land und den Angriff der dortigen Armee provoziert hat meines Erachtens keinen Anspruch auf einen Platz in einem Verteidigungsbündnis.
Euer
Robert Cvrkal