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Oh, was gäbe es für einen Aufschrei, für ein Medienecho, für Rassimus-, Diskriminierungs- und was weiß ich für Vorwürfe, wenn eine solche Forderung von einer anderen Stelle käme bzw. eine andere Gruppe treffen würde! Aber es geht ja nur um Hunde bzw. deren Besitzer, wo Rassismus, Diskriminierung etc. anscheinend keine Rolle spielen.
Frau Sima, ich sag es Ihnen gleich: Schämen sie sich, dass sie für unseren besten Freund, den Hund, solche Methoden in Erwägung ziehen – doch leider haben sie dabei nicht nachgedacht! Ich sage Ihnen auch, warum ihre Forderung nicht gut durchdacht ist:
In der 12ten Novellierung des Wiener Tierschutz/Hundehaltegesetzes sollen im § 8 Abs. 5 u. a. folgende Sätze eingefügt werden:
"Wird ein Mensch durch ein Tier schwer verletzt oder getötet, hat die Behörde das Tier auf jeden Fall abzunehmen. Im Falle einer Abnahme aufgrund einer durch einen Hundebiss verursachten schweren Körperverletzung oder Tötung eines Menschen ist ex lege das schmerzlose Einschläfern des Hundes zu veranlassen."
Was auf den ersten Blick für Personen, die sich – so wie Sie leider – mit dieser Thematik nicht näher beschäftigt haben logisch, möglicherweise sogar unterstützenwert klingt, ist eigentlich an Empathielosigkeit und Dreistheit nicht zu überbieten. Denn:
Stellen Sie sich vor, ihr Kind ist unterwegs und wird von einer Gruppe sexuell belästigt. Ihr Kind schreit um Hilfe – zum Glück ist ein Hundebesitzer mit seinem Hund unterwegs. Es kommt zu einem Kampf, wo dann der Hund eine der Personen, die ihrem Kind etwas antun wollte, beisst – und dieser erleidet eine mehr als 24 Tage dauernde Gesundheitsschädigung (= schwere Körperverletzung), dann muss der Hund, der Ihrer Tochter möglicherweise das Leben gerettet hat, sterben. Punkt. Und das ist "gut"? Wieder mal Opfer-Täter-Umkehr. Ach, das ist ja nichts Neues.
Entsprechend dem Wortlaut hat die Behörde keinerlei Ermessensspielraum. Finden Sie das GERECHT? Finden Sie dies WOHLDURCHDACHT? BITTE HIRN EINSCHALTEN!
Screenshot von Facebook
Das Gesetz, das am 27.11.2018 im Wiener Landtag durchgepeitscht werden soll, wird, sollte es wirklich so beschlossen werden, natürlich auch Vorzeigewirkung für andere Bundesländer haben.
Keine Frage, dass es auch verantwortungslose Hundehalter gibt, so wie es ja auch verantwortungslose Autofahrer gibt, aber bisher ist noch NIEMAND auf die Idee gekommen deshalb z. B. die Vernichtung von Autos zu fordern, wenn sie an Gesundheitsschädigungen von einer Dauer von mehr als 24 Tagen beteiligt waren. Aber wer weiß, vielleicht kommt auch das noch, denn bei uns kann ich mittlerweile nichts mehr ausschließen. Bei so viel Idiotie ist wirklich alles, alles möglich.
Ein fassungsloser
Robert Cvrkal