Nordelbische Synode 18.9.2009
Durch die Aufhebung der Stichwahl zur Bundespräsidentenwahl durch den VfGH ist neuer Schwung in die Diskussion um Änderungen bei den Wahlen gekommen. Neben der Forderung eines zentralen Wählerregisters, welches laut Innenminister Sobotka bisher von der Opposition verhindert wurde, wird wohl die Forderung "Wahlbeisitzer als Bürgerpflicht" vergleichbar mit der Berufung in Schöffengerichte noch einigen Staub aufwirbeln.
Dies würde bedeuten, dass JEDER dann verpflichtet werden könnte als Wahlbeisitzer an Wahlen teilzunehmen und eine (grundlose) Weigerung zwangsläufig auch zu Strafen führen würde.
In Wahrheit wäre dies eine totale Kehrtwendung von der bisherigen Praxis, wo man doch vor etlichen Jahren z. B. die Wahlpflicht abgeschafft hat.
Unabhängig wie man zur Staatsbürgerpflicht als Wahlhelfer steht müsste konsequenterweise die Einführung einer solchen auch zu einer Wiedereinführung der Wahlpflicht führen, denn es ist kaum einzusehen, warum manche dann zwangsbeglückt den ganzen Sonntag für die Allgemeinheit opfern sollen und andererseits VIELE nicht einmal die Notwendigkeit sehen von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.
Nach der Aufhebung der Stichwahl zur Bundespräsidentenwahl und den zu erwartenden Strafprozessen ist wohl zu erwarten, dass es schwierig bis teilweise unmöglich wird auf Dauer genügend Freiwillige zu finden die ehrenamtlich als Wahlbeisitzer agieren womit der Gesetzgeber zum Handeln verpflichtet ist.
Problematisch bei der Forderung "Wahlhelfer als Bürgerpflicht" ist, dass es sich dabei um sogenannte Verträge zu Lasten Dritter handelt, welche in der Regel verboten und nur in Ausnahmefällen, z. B. Bestellung von Schöffen oder im Zusammenhang mit dem Milizheer erlaubt sind und in unserer Verfassung taxativ (erschöpfend) aufgezählt sind.
Mit anderen Worten ist für eine Änderung eine Verfassungsmehrheit notwendig, womit sich aber auch gleichzeitig wieder die Frage stellt, ob dann nicht die gültige Verfassung in einem Ausmaß von der Ursprungsverfassung abweicht, sodass man überhaupt eine verpflichtende Volksabstimmung über die neue Verfassung machen müsste?
Meines Erachtens nach wäre es mehr als zweckmäßig, dass wenn man Wahlbeisitzer als Bürgerpflicht definiert zugleich auch das Volk stärken sollte, sodass dieses jederzeit als kollektiver Korrekturmechanismus eingreifen kann, wenn sich die Machthaber zu weit vom Bürgerwillen entfernen. Das Volk sollte dann die Möglichkeit bekommen z. B. durch Sammlung von Unterschriften auch Prüfungen von Rechtsnormen durch den VfGH bzw. von Projekten durch den Rechnungshof oder auch die Auslösung von Neuwahlen herbeiführen können.
Dafür sollte das Äquivalent an gesammelten Unterschriften reichen, welches dem Ergebnis an Wählerstimmen entspricht mit dem man z. B. im Parlament eine parlamentarische Anfrage stellen kann.
Konkret bedeutet dies: Für die Stellung einer parlamentarischen Anfrage braucht man die Unterschriften von 3 Abgeordneten. Wenn z. B. 20.000 Unterschriften gereicht haben um ein Mandat zu erzielen (Zahl der abgegebenen gültigen Stimmen bei der letzten Wahl dividiert durch 183) dann sollten 60.000 Unterschriften reichen um über einen Bürgerantrag Fragen an die Ministerien stellen zu können.
Entsprechend mehr Unterschriften, weil eben auch mehr Mandate notwendig sind wären dann z. B. zur Auflösung des Nationalrates erforderlich.
Das Ziel ist, dass die Stimmen der Bürger auch außerhalb von Wahlen das gleiche Gewicht bekommen wie zum Zeitpunkt der Wahl, was den Vorteil hätte, dass es sich die Machthaber 2 oder 3 x überlegen würden, wenn sie während der Legislaturperiode als eine Art Sachwalter der Bevölkerung agieren und einfach über den Volkswillen drüberfahren, weil sie dann jederzeit von der Bevölkerung die Rute ins Fenster gestellt bekommen könnten.
Ich bin mir sicher, dass diese Möglichkeit kaum in Anspruch genommen wird, weil es mehr als mühsam ist die entsprechenden Unterschriften (z. B. beglaubigt) zu sammeln aber allein schon durch das Bestehen dieser Möglichkeit wären die Machthaber eher bereit sich am Bürgerwillen zu orientieren und z. B. für TRANSPARENZ zu sorgen.
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