Vorab ich zitiere hier aus der amtlichen Kurzübersicht für die Bundestagswahl 2017 der Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat.
Interessant wird es bei der Schulungsunterlage Kurzanleitung für den Wahltag (Wahllokal) im Unterpunkt Sortieren der Stimmzettel Stapelbildung:
file:///C:/Users/Renate/Downloads/2017_bundestagswahl_kurzuebersicht_wahllokal-neu.pdf
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Im Stapel c werden die zweifelsfrei ungültigen Stimmen gestapelt, wobei in der Anleitung folgendes festgehalten wird.
file:///C:/Users/Renate/Downloads/2017_bundestagswahl_kurzuebersicht_wahllokal-neu.pdf
Werden jetzt z. B. versehentlich gültige Stimmen im Stapel C erfasst und dies aus welchen Gründen auch immer nicht erkannt, dann kann logischerweise auch der Wahlvorstand rechtlich nicht belangt werden, da es ja keinen entsprechenden Beschluss der Wahlbehörde gibt. Einen vorsätzlichen Wahlbetrug wird man kaum nachweisen können.
Interessant wird somit, ob bzw. wo ein signifikantes Ansteigen von ungültigen Stimmen im Stapel C zu verzeichnen ist und ob dadurch Parteien, die im Wahlvorstand nicht vertreten sind Nachteile erleiden.
Dass die Wahlhelfer nach der Wahl möglichst rasch nach Hause gehen wollen verstehe ich und logischerweise dürfte es in diesem Bereich somit kaum Kontrollen geben, womit der Manipulation Tür und Tor geöffnet ist.