Nur 1,2 % der Widerrufprüfungen bei anerkannten Asylwerbern endeten in einer Aberkennung des Schutztitels, wie eine Anfrage der FDP ans Tageslicht brachte.
Während die Anerkennungsquote bei Irakern 2015 noch bei 89 % lag reduzierte sich diese im Vorjahr auf 32 %, was bedeutet, dass die Sicherheitslage im Irak sich deutlich verbessert hat. Nur wenn sich die Sicherheitslage verbessert hat dann müsste auch die Aberkennungsquote des Schutztitels sich entsprechend erhöhen, was jedoch nicht geschah sondern diese belief sich im Vorjahr bei irakischen Asylwerbern auf magere 1,7 %.
Screenshot von Facebook
Wenn Asyl und Migration so wie dies von der Politik immer wieder hervorgehoben wird unterschiedliche Grundlagen haben und Asyl nur temporär gelten soll dann muss logischerweise bei den Widerrufsprüfungen mit entsprechender Sorgfalt vorgegangen werden damit keine unzulässige Migration über die Asylschiene möglich ist.
Und genau bei diesen Widerrufsprüfungen muss anscheinend rechtswidrig agiert werden, da ansonsten diese augenscheinliche Diskrepanz zwischen Neuanerkennungsquote und Aberkennungsquote nicht erklärbar wäre.
Da der fehlende Widerruf eines in der Zwischenzeit obsolet gewordenen befristeten Schutztitels (z. B. Verfolgung oder Bürgerkrieg) in der Regel zur Anerkennung eines dauerhaften Aufenthaltsrechtes führt stellt eine unvollständige Widerrufsprüfung in Wahrheit Amtsmissbrauch dar und wäre somit auch strafrechtlich zu verfolgen.
Ich fordere alle Handelnden auf nicht den Rechtsstaat zu verlassen und unsere Rechtsnormen einzuhalten und bei Verstössen die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.
Euer
Robert Cvrkal