Es gibt kein Recht auf Asyl sondern lediglich ein Recht darauf einen Asylantrag zu stellen. Staaten können diesem Ansuchen entsprechen oder nicht.
Die Genfer Flüchtlingskonvention besagt allerdings, dass niemand in ein Land abgeschoben werden darf, „wo sein Leben oder seine Freiheit aus Gründen seiner Rasse, seiner Religion, seiner Nationalität, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder seiner politischen Ansichten bedroht wäre“ um dann aber auch folgende Ausnahme festzulegen: Stellt der betroffene Flüchtling „aus gewichtigen Gründen eine Gefahr für die Sicherheit seines Aufnahmelandes dar“ oder bedeutet er aufgrund von rechtskräftigen Verurteilungen „eine Gefahr für die Gemeinschaft des betreffenden Landes“ dann ist eine Abschiebung zulässig.
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Mit anderen Worten können bei entsprechendem politischen Willen sehr wohl eingewanderte Terroristen bzw. andere die Staatssicherheit gefährdende Flüchtlinge bzw. Migranten aber auch Flüchtlinge bzw. Migranten, die wegen Mord oder Totschlag, Vergewaltigung, Kinderschändung, Brandstiftung, Drogenhandel, Körperverletzung oder bewaffneten Raubs verurteilt wurden unabhängig von der Sicherheitslage im Heimatland abgeschoben werden. Auch das muss einmal gesagt werden.
Es wird Zeit die Märe vom Recht auf Asyl aufzugeben und die Ausnahme in der Genfer Menschenrechtskonvention zum Schutz der Bevölkerung und der Wiederherstellung der Sicherheit im Land ohne wenn und aber anzuwenden.
Während kaum ein Österreicher etwas gegen Personen hat, die wirklich verfolgt werden und bei uns einen Neuanfang versuchen wollen und bereit sind sich bei uns zu integrieren ist das Unverständnis, ja mittlerweile die Wut auf die Politik immens, weil diese nicht willens oder fähig ist straffällige Migranten und Flüchtlinge vor die Tür zu setzen, obwohl dies selbst laut Genfer Flüchtlingskonvention möglich wäre und für jeden Staatsmann, dem das eigene Volk am Herzen liegt, geradezu eine Pflicht wäre.
Es ist paradox, was derzeit in Österreich und Deutschland passiert, denn man darf zwar nach wie vor ohne Ausweis bzw. Identitätsnachweis unkontrolliert zu uns einreisen – darf aber nur mit gültigen Papieren abgeschoben werden, sodass uns Mörder, Vergewaltiger usw. ohne Ausweispapiere erhalten bleiben.
Am 15. Oktober entscheiden wir wie wir in Zukunft leben und ob weiter ausländische Straftäter mit Asyl belohnt werden oder ob hier eine längst überfällige Korrektur der bisherigen Praxis möglich wird.
Robert Cvrkal