Werden wir diskriminiert bzw. wird uns gar Unehrlichkeit unterstellt und anderen nicht?

In der Regel werden bei Verwaltungsverfahren, z. B. beim Führerscheinentzugsverfahren usw., Aussagen des Betroffenen oft als "Schutzbehauptungen" eingestuft, sprich die Behörde unterstellt einer Person, dass sie es mit der Wahrheit nicht so genau nimmt.

Ganz anders ist es beim Asylverfahren, welches zu den Verwaltungsverfahren zu zählen ist und wo die Angaben des Flüchtlings oft ungeprüft als bare Münze akzeptiert werden. Ein meines Erachtens gefährlicher bis heute in seiner wahren Auswirkung bisher kaum registrierter Systembruch im Rechtssystem.

Seit dem tödlichen Messerangriff auf eine 15-Jährige im rheinland-pfälzischen Kandel und dem Umstand, dass wir mittlerweile wissen, dass viele angeblich minderjährige, unbegleitete Flüchtlinge dies nur vorgeben und somit von systematischen Betrug zu sprechen ist fordern immer größere Teile der Bevölkerung aber auch immer mehr Politiker wie z. B. der bayrische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) eine "strikte Regelung für eine medizinische Altersüberprüfung von allen ankommenden Flüchtlingen, die nicht klar als Kinder zu erkennen sind".

Aber auch eine solche Regel würde in Wahrheit nicht den Systembruch im Verwaltungsverfahren reparieren, der darin besteht, dass Selbstauskünfte im Asylverfahren eine höhere Glaubwürdigkeit eingeräumt wird als in anderen Verwaltungsverfahren. Da ein Bescheid nicht nur den Adressaten bindet sondern auch die Behörde wird somit Asylwerbern durch Übernahme von ungeprüften Angaben eine höhere Glaubwürdigkeit attestiert als z. B. einen Einheimischen im Führerscheinentzugsverfahren.

Für mich stellt sich somit die Frage, ob hier nicht eine staatlich tolerierte Diskriminierung bzw. durch die Unterstellung einer Schutzbehauptung im normalen Verwaltungsverfahren gar Rassismus vorliegt?

Wenn ich die ungeprüften Angaben einer Person im Asylverfahren als Behörde als glaubwürdig einstufe, was dann durch den Bescheid auch nach außen sichtbar und bindend wird, dann dürfte man meines Erachtens im Analogieschluss dieser Person in einem anderen Verfahren z. B. einem Führerscheinentzugsverfahren nicht unterstellen, dass sie mit Schutzbehauptungen agiert, denn entweder ist jemand glaubwürdig oder er ist es nicht!

Jetzt mal ehrlich fühlst du dich diskriminiert, weil an deiner Aussage z. B. bei einer Lenkererhebung gezweifelt wird jedoch jene eines Flüchtlings über dessen Alter, Herkunft usw. in der Regel als bare Münze akzeptiert wird?

Ein nachdenklicher Bürger

Robert Cvrkal

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