Wie sich der Status ausreisepflichtiger, abgelehnter Asylwerber dreht!

Von Politikern hören wir immer wieder Versprechen, wie dass eine rigorose Abschiebung von abgelehnten Asylwerber erfolgen soll und dass jene zurückgeschoben werden, die ohne Schutzbedürftigkeit unter Berufung auf Asyl bei uns eingereist sind.

Schöne Worte, die mit der Realität kaum etwas zu tun haben, wie z. B. der Umstand beweist, dass bei 530.000 negativen Asylbescheiden in Deutschland seit 2016 nur rund 120.000 Ausländer über Abschiebungen bzw. freiwillig über geförderte Ausreisen das Land verlassen haben.

Neben bekannten Gründen etwa der ungeklärten Identität, den medizinischen Attesten, dem Untertauchen oder der Rücknahmeunwilligkeit der Herkunftsstaaten wachsen viele durch Ablauf von Zeit aus der Ausreisepflicht heraus.

Sprich: "Wenn die Rückführung längere Zeit nicht gelingt, bekommen sie trotz Ablehnung einen legalen Aufenthaltstitel. Sie haben dann ihr Ziel erreicht, nach der meist unerlaubten Einreise über die Berufung auf das Asylrecht erst einmal bleiben zu dürfen – und nach dem negativen Ausgang ihres Asylverfahrens wegen Abschiebungshindernissen im Grunde ihre Einwanderung dem Aufnahmeland aufzuzwingen."

Da Berufungen gegen einen Asylbescheid grundsätzlich aufschiebende Wirkung haben was die Ausreisepflicht betrifft, verfestigt sich der Aufenthalt von ausreisepflichtigen Asylwerbern indem Ehen geschlossen, Kinder geboren, Arbeitsverhältnisse eingegangen werden, sie wichtige Zeugen einer Straftat werden oder sie psychische Krankheiten befallen, sie zum Christentum konvertieren, woraus dann ein neuer Anspruch auf Verbleib im Land entstehen kann.

Um eine möglichst lange Verweildauer zu erzielen wird von "Asylwerbern" zumeist auf ein mündliches Verfahren bestanden, wo dann jedes gesprochene Wort für Kläger und Richter übersetzt werden muss, was sowohl einen hohen zeitlichen Aufwand als auch finanzielle Belastung für die Steuerzahler bedeutet.

Jeder Ausländer erhält durch den Kontakt mit dem Staatsgebiet einen Grundrechtsstatus. Daraus folgt eben der Rechtsanspruch, mit der Unterstützung eines Anwalts gegen einen ablehnenden Asylbescheid zu klagen und dadurch der Ausreisepflicht wieder für eine Weile zu entgehen.

Wenn wir Asylmissbrauch abstellen wollen dürfen wir die Migranten gar nicht auf unser Staatsgebiet lassen sondern müssen vor der Grenze klären, ob sie wirklich Verfolgte sind und dürfen nur diese zu uns lassen, da wir Personen, die einmal im Land sind kaum mehr loswerden.

Auf den Punkt gebracht hat es übrigends die FAZ, wo nachzulesen ist: Die Polizei tue alles, „was Polizei tun kann“, und zwar unter „Inkaufnahme eines hohen Einsatzrisikos für die Kräfte, denn der bekannte Täterkreis zeigt sich bei Festnahmen häufig ausgesprochen gewaltbereit“. Doch ende das erfolgreiche Vorgehen bei der Justiz: „Wenn keine Untersuchungshaft angeordnet wird, keine Haftstrafen verhängt werden und keinerlei Abschiebungen erfolgen, kann die Polizei so viele Festnahmen durchführen, wie sie will, die Täter bleiben unbehelligt. Sie verachten unser Land und lachen über unsere Justiz.

Selbst Personen, die subsidärer Schutz zugesprochen wurde klagen auf volles Asylrecht, weil damit das Recht auf Familiennachzug verbunden ist. Bayerns Vize-Ministerpräsidentin Ilse Aigner rechnet damit, dass durch Familiennachzug bis zu sieben Millionen weitere Flüchtlinge nach Deutschland kommen könnten, was bei Anwendung der 1 zu 10 Regel für Österreich 700.000 weitere Flüchtlinge erwarten lässt.

Solange jene, die zu uns kommen unabhängig ob sie legal oder illegal gekommen sind, ob sie schutzbedürftig sind oder nicht, usw. auch bleiben, werden sich weitere Millionen auf den Weg ins gelobte Land machen, womit der Zusammenbruch unseres Sozialsystems ein sicheres Ereignis ist.

Ein realistischer Bürger

Robert Cvrkal

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