"Das Vorgehen der Regierung sei eines Rechts- und Verfassungsstaates nicht würdig" so der Jurist Roman Schiessler.
"Das ganze Vorgehen richtet sich an Untertanen und zeigt ausgeprägtes Obrigkeitsdenken".
Der Anwalt spricht von reiner Willkür der Regierung, weil Daten, Fakten, Zahlen in der Verordnung fehlen und es auch keine Begründung gibt, warum "warum gerade die Covid-19-Epidemie zu den verordneten Freiheitsbeschränkungen geführt" hat und "warum andere Epidemien, beispielsweise Influenza, welche in der Vergangenheit zu einer weit höheren Anzahl an Todesfällen geführt hat, nicht"
Da es grundrechtlich nicht zulässig ist, das eigene Lebens- und Gesundheitsrisiko auf andere zu übertragen verstösst die Beschränkung bzw. Einschränkung der Gesamtbevölkerung statt der Risikogruppen gegen gültiges Recht.
Immer mehr Juristen zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der Corona-Maßnahmen.
Ein nachdenklicher
Robert Cvrkal