Wird der Fall Philippa Strache zum Supergau für die österreichische Demokratie!

Nach vielen hin und her wissen wir, dass es jetzt an Philippa Strache liegt, ob sie das Mandat annimmt oder nicht, da man zwar zwischen Landes- und Bundesmandat wählen kann jedoch auf ein Regionalwahlkreismandat nicht verzichten kann ohne gleichzeitig ein Landes- bzw. Bundesmandat abzulehnen.

So weit so gut. Interessant ist jetzt viel mehr, ob diese Regel auch in der Vergangenheit eingehalten wurde und z. B. Politikgrößen wie Doris Bures, Bogner-Strauß, Norbert Hofer usw. ein ihnen zustehendes Regionalkreismandat zugeteilt bekamen und von diesen dieses angenommen wurde oder ob man in Unkenntnis auf ein solches verzichtet und auf einem Landes- bzw. Bundesmandat im Nationalrat saß, was bedeuten würde, dass die falschen Personen uns in der gesetzgebenden Versammlung vertreten haben womit sich die Frage stellt, ob so manche Rechtsnorm (bei knappen Ergebnis) somit überhaupt gültig beschlossen wurde.

Auf der anderen Seite ist es interessant, dass man zwar zwischen einem Landes- und einem Bundesmandat wählen kann, jedoch auf ein Regionalwahlkreismandat nicht verzichten kann ohne gleichzeitig auch auf ein Landes- bzw. Bundesmandat zu verzichten, was sachlich meines Erachtens kaum rechtfertigbar ist womit sich die Frage stellt, ob diese Gesetzespassage den Gleichheitsgrundsatzes verletzt.

Letzten Endes kann somit der Fall Philippa Strache nicht nur zur Nagelprobe für die FPÖ werden sondern für unsere Demokratie weshalb ich eine Prüfung der Causa durch den VfGH als alternativenlos sehe.

Strebt die FPÖ möglicherweise deshalb nur eine Klärung für die Zukunft in der Causa an um die Familie Strache bei guter Laune zu halten!

Ein nachdenklicher

Robert Cvrkal

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