Also ich kann Irritationen in der Bevölkerung nach der Erklärung des Gerichtssprechers: „Ob er nach seiner Strafe abgeschoben wird, muss die Ausländerbehörde entscheiden.“ verstehen.
Jetzt zum Fall: Innerhalb von 2 Jahren werden dem Syrer 400 Straftaten angelastet, wobei er unter anderem einen Passanten in den Bauch gestochen, einem anderen eine abgebrochene Bierflasche über den Kopf geschlagen haben soll.
Obwohl der anerkannte Flüchtling im Oktober 2017 vom Amtsgericht Plauen wegen gefährlicher Körperverletzung zu 8 Monaten auf Bewährung verurteilt wird, machte er weiter.
Wir haben längst den letzten Respekt bei Migranten mit einem problematischen Frauen-, Gewalt- und Weltbild verloren, weil selbst bei solchen Extremfällen es nicht zu einer automatischen Aberkennung des Asylstatus kommt, was die ärgste Strafe für diese Personengruppe darstellen würde.
Kein Wunder also, wenn die Lage immer mehr eskaliert und unsere gefühlte Sicherheit immer mehr den Bach runtergeht.
Euer
Robert Cvrkal