Ich habe mich bereits in zahlreichen Artikeln mit dem Präferenzutilitarismus und dem Prinzip moralischer Gleichheit beschäftigt, zuletzt in “Zum Schwangerschaftsabbruch“. Um eine kurze Einführung zu geben, die das Verständnis obiger Begriffe erleichtern soll, zitiere ich daraus:

In moralischen Konflikten werden die Interessen aller beteiligten Lebewesen gemäß ihrem Potential bewertet, Glück und Leid zu befördern. Daraus ergibt sich eine Ethik, deren wichtigster Maßstab Gefühle und Empfindungen sind. Interessen, die in dieser Abwägung als weniger wichtig eingestuft werden als andere, mit denen sie im Konflikt stehen, müssen zugunsten von diesen zurückgestellt werden. Das Prinzip moralischer Gleichheit sichert eine möglichst gerechte Bewertung dadurch, dass ihm entsprechend Interessen einzig nach dem Ausmaß der ihnen zugrundeliegenden Empfindungen bewertet werden sollten und nicht nach anderen, ethisch irrelevanten Kriterien. So ist es etwa unerheblich, wer Träger des Interesses ist. Ob man den Träger kennt oder nicht, ob man ihn mag oder nicht, ob er ein Mensch oder ein nichtmenschliches Tier oder ob er schwarz oder weiß, männlich oder weiblich ist, darf für den neutralen Betrachter keine Rolle spielen.

In meiner bisherigen Beschäftigung mit diesem Thema habe ich eine wichtige Frage vernachlässigt, nämlich jene nach der Bewertung von potentiellen Interessen. Das sind jene Interessen, die ein in den Konflikt involviertes Lebewesen zum Zeitpunkt des Konflikts nicht hat, die es aber in jenem Zeitraum, in dem sich die Konsequenzen des Konflikts auswirken, voraussichtlich entwickeln wird. Ein Embryo im Frühstadium hat zwar Bedürfnisse, aber kein Interesse an ihrer Stillung. Um ein solches zu haben, ist eine ausgeprägte Empfindungsfähigkeit notwendig, die sich erst nach einigen Wochen entwickelt. Ein gesunder Embryo wird aber zu einem Menschen heranwachsen und dann Interessen entwickeln, auf die ein Schwangerschaftsabbruch Einfluss nehmen würde und die daher berücksichtigungswürdig sind; diese sind die potentiellen Interessen des Embryos. Durch den Abbruch ist es aber nicht möglich, sie im klassischen Sinne zu verletzen; also in dem Sinne, dass der Embryo deshalb leiden müsste. Potentielle Interessen sind offenbar anders zu bewerten, als Interessen, die zum Zeitpunkt des Konflikts bestehen. Diese Problematik möchte ich nun genauer besprechen.

Wenn wir über einen ethischen Konflikt diskutieren, dann müssen wir uns darüber im Klaren sein, dass auch Lebewesen darin involviert sein könnten, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht existieren. Das mag zu Anfang seltsam klingen, aber eigentlich liegt uns dieser Gedanke sehr nahe. Wann immer in der politischen Diskussion von der Verantwortung für kommende Generationen die Rede ist, etwa im Bezug auf einen nachhaltigen Umgang mit unserer Umwelt, so wird auf noch nicht existente Lebewesen Bezug genommen und auf deren potentielle Interessen, die von unseren gegenwärtigen Entscheidungen betroffen sein werden. Die meisten Menschen würden aus diesem Grund zustimmen, dass es ignorant und moralisch verwerflich wäre, derartige Überlegungen in den Konflikten gar nicht zu berücksichtigen. Im Gegensatz zum Beispiel des Schwangerschaftsabbruchs können wir nun auch nicht behaupten, dass die Nichtbeachtung dieser Interessen kein Leid der Betroffenen nach sich ziehen würde, die ihr Leben in jener Welt verbringen müssten, die wir davor rücksichtslos zerstört hätten.Die Diskussion um potentielle Interessen führt meines Erachtens unmittelbar zu einer Kernfrage des Utilitarismus, nämlich jene nach der Bedeutung von Glück und Leid selbst. Sind dies zwei Schalen einer Waage, deren Gleichgewicht einen neutralen Gemütszustand bedeutet? Ich habe davon ein anderes Bild. Die Lebewesen streben nach der Befriedigung ihrer Bedürfnisse nicht in erster Linie wegen der Lust und dem Glück, das sie dabei verspüren, sondern um den Leiden zu entgehen, die die fehlende Befriedigung mit sich bringt. Die Lust, die Glücksmomente, das sind wunderbare Empfindungen, die das Leben für uns reizvoll machen. Doch unsere Priorität liegt klar in dem Bestreben, nicht zu leiden. Dass wir diese Priorität setzen, ist sinnvoll und überlebensnotwendig, denn es bestimmt, um welche Bedürfnisse wir uns zuerst kümmern und welche wir hintanstellen. Nicht zu leiden ist deshalb bedeutsamer, als glücklich zu sein. Diese Ansicht wird von mehreren Utilitaristen vertreten und manchmal so zum Ausdruck gebracht: Wir können ohne dem höchsten Glück gut leben, aber nicht mit dem größten Leid.Meines Erachtens besteht aus diesem Grund eine grundsätzliche moralische Pflicht zur Vermeidung von Leid, aber keine grundsätzliche moralische Pflicht zur Vermehrung von Glück. Das bedeutet: Wenn es in einem Konflikt keine anderen relevanten Interessen gibt, dann habe ich stets die Pflicht, Leiden zu vermindern, aber nicht die Pflicht, einen Beitrag zu Vermehrung des Glückes zu leisten. Ich will das an einem Beispiel aus Peter Singers Werk ‘Praktische Ethik’ erläutern, in dem genau diese Problematik aufgeworfen wird. Ein Paar steht vor der Entscheidung, ob es ein Kind zeugen soll. Die Vor- und Nachteile der Elternschaft halten sich aus der Sicht des Paares die Waage. Angenommen, wir könnten mit Gewissheit sagen, dass das Kind sehr glücklich sein würde. Dann hat dieses Paar trotzdem nicht die moralische Pflicht, ein solches Kind zu zeugen. Weder besteht eine dringender Grund dafür noch wäre es dem Familienglück förderlich, eine solche Entscheidung zu erzwingen. Sei hingegen angenommen, wir könnten mit Gewissheit sagen, dass das Kind eine extrem qualvolle Existenz vor sich hätte. Nach der Geburt hätte es nur einige Tage zu leben und jeder Atemzug würde ihm unglaubliche Schmerzen bereiten. Dann besteht ein dringender Grund für die Forderung, dass dieses Paar seine moralische Pflicht zur Vermeidung des Leides wahrnimmt und dafür Sorge trägt, dass es nicht zur Zeugung eines solchen Kindes kommt.In beiden Fällen geht es um potentielle Interessen eines nicht existenten, aber von der Entscheidung betroffenen Lebewesens. Deren Bewertung ist, wie wir eben gesehen haben, eng an die Frage gebunden, ob durch ihre Nichtbeachtung Leid entsteht oder nicht. Davon abgesehen möchte ich noch auf einen weiteren Punkt aufmerksam machen: Es besteht zwar nicht die Pflicht, einen Beitrag zum Entstehen von potentiellem Glück zu leisten. Ansonsten müsste man nämlich den Eltern in obigem Beispiel im ersten Fall die Verhütung untersagen. Es ist im Gegensatz dazu aber durchaus verboten, potentielles Glück bewusst und grundlos zu verhindern. Dies ist einer der vielen Gründe für die Verwerflichkeit der grundlosen Tötung von empfindsamen Lebewesen.

Nun können wir natürlich den Vorgang der Abwägung von Interessen und potentiellen Interessen in der Praxis beliebiger ethischer Konflikte immer noch nicht konkret genug beschreiben. Im Beitrag wurde aber vielmehr versucht, eine Antwort auf einige theoretische Fragen zu geben, die sich hinter dieser Gewichtung verbergen. Ich denke auch, dass meine Schlussfolgerung aus dem zu Anfang zitierten Beitrag nun ausführlicher argumentiert ist.

Liebe Grüße,Mahiat

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Herbert Erregger

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fischundfleisch

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