Der Österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat mit Erkenntnis vom 5.12.2017 die Ehe zwischen Mann und Frau als gleichheitswidrig bezeichnet und verlangt nun vom Gesetzgeber, dass bis Ende 2018 eine Reparatur des Ehegesetzes durchgeführt wird: Die sogenannte #EheFuerAlle soll ab 2019 eingeführt werden. Dazu muss man wissen, dass die Ehe seit 1812 im Allgemeinem Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) geregelt ist und vom VfGH daher jetzt in die beständigste und älteste Rechtsmaterie Österreichs eingegriffen wird.

Jubel bei der Lobby

Von Teilen der Homosexuellen-Lobby, die sich aus ca. 2 % der Bürger rekrutiert, wurde und wird der VfGH-Spruch in den Medien laut als epochales Ereignis gefeiert, von den meisten anderen Österreichern wird das Ergebnis ignoriert oder für unsinnig befunden. Natürlich gibt es auch Heteros, die der Entscheidung der Richter Positives abgewinnen können und sie für richtig halten, weil eben angeblich der Gleichheit zum Durchbruch verholfen und eine angebliche Diskriminierung aus der Welt geschafft wird.

Dem ist aber nicht so. Die VfGH-Richter irren und bauen ihren Spruch auf falschen Voraussetzungen auf. Ein entscheidender Satz in der Begründung des VfGH lautet: "Die Trennung in zwei Rechtsinstitute (Ehe und Eingetragene Partnerschaft als legalisierte Verbindung von Menschen, Anm.) bringt zum Ausdruck, dass Menschen mit gleichgeschlechtlicher Orientierung nicht gleich den Personen mit verschiedengeschlechtlicher Orintierung sind." Ja eben!

Die Ehe ist wesenhaft ungleich

Denn das ist genau der Punkt: Homosexualität ist nun einmal etwas anderes als Heterosexualität und Männer und Frauen sind biologisch sowieso wesenhaft verschieden. Ebenso ist die Verbindung zwischen den beiden unterschiedlichen Geschlechtern etwas, das man nicht gleichmachen kann. Die Ehe ist in jeder Hinsicht ein einzigartiges und unvergleichbares Rechtsinstitut zwischen Mann und Frau. Sie stellt ein Kulturgut dar, das den prinzipiellen Baustein der Gesellschaft und des Staates bildet. Die Ehe als singuläre und unvergleichliche Einrichtung, die grundsätzlich zur Schaffung und Sicherung von Familien mit Kindern dient, nun auf eine Ebene mit homosexuellen Partnerschaften zu stellen, ist ein fundamentaler Irrtum der Richter oder ein von diesen gewollter tiefgehender Eingriff in die Gesellschaftspolitik.

Es gibt eine Nationalratsentscheidung

Das österreichische Parlament hat erst im Sommer 2017 gegen die #EheFuerAlle gestimmt und damit bewiesen, dass der Nationalrat konsistente Gesellschaftspolitik machen kann. Die VfGH-Richter wollen nun auf Basis des sogenannten Gleichheitsgrundsatzes diese Entscheidung aushebeln. Das ist besonders bedenklich, weil der VfGH kein weiteres Rechtsmittel zulässt, sondern wie eine ex cathedra geäußerte Papst-Entscheiung absolute Gültigkeit besitzt. Es gibt bei VfGH-Sprüchen keine Möglichkeit der Berufung oder eines weiteren Instanzenzugs.

Der VfGH hat in Österreich somit eine absolutistische Macht. Und wenn die Richter irren, dann bleibt ihr Urteil trotzdem aufrecht. Das ist ein demokratiepolitisches Problem, das gesondert betrachtet werden muss. Soll in der säkularen Demokratie eine Institution fast gottgleiche Macht besitzen und sich keiner produktiven Kritik und keiner Korrektur stellen müssen?

VfGH mit Geschworenen

Am klügsten wäre es, die Funktionsweise des VfGH zu verändern. Die Richter dort sollten nur eine beratende Stellung im Entscheidungsprozess haben, aber die Entscheidung selber sollte von Volksvertretern gefällt werden - ähnlich wie bei einem Schwurgericht, wo letztlich die Geschworenen das Urteil festlegen. Das wäre im Sinne der direkten Demokratie und würde den Entscheidungen des VfGH eine demokratische Legitimation verschaffen.

Doch zurück zum Irrtum der #EheFuerAlle. Naive Menschen fragen: Warum sollen denn die Homosexuellen nicht heiraten, sie tun doch keinem was damit. Das ist einer der Irrtümer in der Debatte. Natürlich tun die Homosexuellen den Heteros nichts, darum geht es ja auch gar nicht. Die zukünftige Situation tut aber der Ehe als solcher etwas.

Es geht um den Wert und das Wesen der Ehe, nicht um das Standing der Homosexuellen in der Gesellschaft, das muss immer wieder betont werden. Die Antworten, warum die #EheFuerAlle auf die Gesellschaft toxisch wirkt, wurde an anderer Stelle schon gegeben. Das genuine Wesen der Ehe kann auch durch alle Richtersprüche dieser Welt nicht verändert werden. Die #EheFuerAlle bleibt demzufolge eine Karikatur der klassischen Ehe.

Die Ehe ist kein Menschenrecht für alle in jeder Konstellation

Es gab diesbezüglich übrigens auch schon eine klare Entscheidung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR): Es ist dort einstimmig beschlossen worden, dass der Ausschluss von Homosexuellen von der bürgerlichen Ehe nicht gegen die Menschenrechte verstößt - also auch nicht gegen das Prinzip, dass vor dem Gesetz jeder Mensch gleich ist. Dieses Urteil haben die österreichischen VfGH-Richter einfach ignoriert und übergangen.

Wurde politisch entschieden?

Der Verdacht liegt nahe, dass angesichts der kommenden Mitte-Rechts-Regierung der VfGH die Causa noch schnell im linksideologischen Sinne erledigen und damit politisch agieren wollte. Das wirft - bei allem Respekt vor den hochrangigen Juristen im Talar - kein gutes Licht auf die Institution Verfassungsgerichtshof. Darüber sollte der Nationalrat eingehend nachdenken und bei der nun notwendigen Novellierung des ABGB gründliche Überlegungen anstellen.

Am besten wäre es, diese zentrale Frage in einer Volksabstimmung entscheiden zu lassen. Es geht bei der #EheFuerAlle ganz massiv um Gesellschaftspolitik und um den Wert des Begriffs Ehe. Die österreichischen Bürger müssen daher aufgerufen werden, in direkter Abstimmung die Zukunft der Ehe festzulegen.

(Zuerst publiziert auf www.TheDailyFranz.at )

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Claudia56

Claudia56 bewertete diesen Eintrag 11.12.2017 10:28:08

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