Warum wir gegen die #EheFuerAlle sind

In Österreich ist die parlamentarische Entscheidung gefallen: Die EheFuerAlle wurde am 29.6.2017 im Nationalrat mit den Stimmen der ÖVP, der FPÖ, des Team Stronach und jener der 4 Freien Mandatare abgelehnt (in Deutschland wurde am nächsten Tag im Bundestag erstaunlicherweise dafür gestimmt - mit insgesamt 75 Stimmen der CDU. Die Kanzlerin Merkel stimmte übrigens dagegen)

Was hat es mit diesem Thema und dieser teils sehr emotional geführten Debatte nun eigentlich auf sich? Und warum kann man, wenn man das Thema logisch durchdenkt, nur Nein zu dieser oft gewünschten Änderung sagen?

Eine lange Geschichte

Die Idee der "Ehe für Alle" wird immer wieder politisch propagiert und von ihren Anhängern als moderne, ja sogar notwendige Entwicklung gepriesen. Aus rationaler Sicht sind aber sämtliche Argumente, die jemals für diese Umwandlung der Ehe in Anschlag gebracht wurden und werden, definitiv falsch und daher abzulehnen. Die einzige zulässige Begründung ist die ideologische: Man kann natürlich der Ansicht sein, dass man die Ehe anders gestalten will - weil man das eben aus weltanschaulicher Sicht so möchte. Aber es gibt keinen einzigen objektivierbaren Grund für diese fundamentale Veränderung. Warum das so ist, kann man plausibel erklären.

Begriffsbestimmung

Zunächst geht es um die Begrifflichkeit des Wortes "Ehe". Die monogame Ehe ist von ihrem Wesen und Sinn her als die offizielle und legalisierte Verbindung von Mann und Frau konzipiert und in den allermeisten höher stehenden Zivilisationen eine jahrtausendealte Einrichtung. Sie ist in ihrer Bedeutung einzigartig und sie stellt aus guten Gründen ein unikales Privileg dar, das weder mit einer anderen zwischenmenschlichen Beziehung zu vergleichen noch mit ihr gleichzusetzen ist.

Zu dieser besonderen Verbindung gehört nämlich auch und vor allem die natürliche Zeugung und die Aufzucht von Kindern. Dieser spezielle Zweck der Fortpflanzung und das den Eltern überantwortete Kindeswohl sind nicht nur Teil der Einzigartigkeit der Ehe und der Familie, sondern sie bilden gemeinsam mit der unterschiedlichen Geschlechtlichkeit der Eheleute den Charakter der ehelichen Verbindung und der Familie, die daraus entsteht. Die Institution Ehe ist dadurch eine der am längsten und tiefsten verankerten Strukturen der Gesellschaft.

Das Volk ist gefragt

Jede politisch betriebene Änderung des Ehe-Begriffs stellt eine unerhörte Kompetenzüberschreitung dar, weil weder eine verfassungsmäßige noch sonst irgendeine Ermächtigung zu finden ist, diesen seit unvordenklichen Zeiten bestehenden und sinnvollerweise bis dato unbestrittenen Begriffsinhalt des zentralen Konzeptes "Ehe" einfach abzuändern oder nach Willkür zu erweitern. Konsequenterweise müssten also jene, die den Begriffs- und Bedeutungswandel wollen, eine Volksabstimmung anstreben: Denn es war und ist das Volk, das die zentralen Begriffsinhalte seiner Sprache findet und vorgibt.

Die Scheinargumente

Weil die #EheFuerAlle - Lobbyisten aber wissen, dass die Vox populi nicht so leicht zu steuern und zu überzeugen ist, finden wir in der wiederkehrenden Debatte keine weltanschaulichen Bekenntnisse, sondern nur eine Ansammlung von Argumenten, die zwar keine sind, dafür aber stets auf die Liebe, das Rechtsempfinden und auf die vermeintliche Diskriminierung abstellen. Das ist eine unlautere Argumentationstechnik, aber sie scheint die Leute müde zu machen, schafft da und dort schlechtes Gewissen und schwächt die berechtigten Widerstände der Vernünftigen. Das rhetorische Dauerfeuer der falschen und trotzdem ständig wiederholten Begründungen besteht aus folgenden Zutaten:

1. "Es geht doch um Liebe - warum soll man Liebenden die Ehe verwehren?"

Dieses wohlklingende Scheinargument ist deswegen falsch, weil es nicht um die Verwehrung von Liebe und Zusammenleben geht, sondern um den Bestand eines uralten und wie beschrieben einzigartigen Rechtsinstituts zwischen Mann und Frau, das auch auf Ausschließlichkeit beruht. Erwachsene können lieben, wen und wie sie wollen, aber sie können mit der Liebe nicht die Ehe umdeuten oder für sich beanspruchen, wenn sie die Voraussetzungen nicht erfüllen. Und für andere Formen des Zusammenlebens gibt es zivilrechtliche Möglichkeiten wie etwa die Eingetragene Partnerschaft oder den Abschluss von privaten Verträgen zur gegenseitigen Obsorge etc.

2. "Den Homosexuellen wird ein Recht vorenthalten"

Diese Begründung ist genauso falsch wie die erstgenannte. Es gab für Homosexuelle nie ein Recht auf Ehe, deswegen wird ihnen auch kein Recht vorenthalten. Die Lobby moniert zwar allerorten ein "Recht auf Ehe" und wiederholt ständig den Satz "Wir haben ein Recht darauf" - dieses Recht ist aber mangels seines Vorhandenseins weder anwend- noch begründbar. Überdies kennen wir im Gesetz trotz der oft getätigten Behauptung auch kein explizites "Eheverbot", weil die Festschreibung dieses Verbots aus Sicht des Gesetzgebers wegen der natürlichen Gegebenheiten der Ehe nie notwendig war. Es gibt das Eherecht, das die Ehe als die Verbindung zwischen Mann und Frau definiert.

Zur Untermauerung der rechtlichen Voraussetzungen gab es im Jahre 2016 auch eine einstimmige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR), die besagt, dass die ausschließliche Existenz der heterosexuellen Ehe (ohne Möglichkeit der gleichgeschlechtlichen Heirat) die Menschenrechte von Homosexuellen nicht einschränkt. Dieses Urteil ist weitgehend unbekannt, weil es 2016 aus naheliegenden Gründen von den Medien kaum thematisiert wurde und natürlich von den Lobbies nach wie vor ignoriert wird.

3. "Es wird den Heteros durch die Ehe für Alle doch nichts weggenommen"

Auch diese Behauptung ist objektiv falsch. Wenn das einzigartige und rein rational begründete Privileg der Ehe zwischen Mann und Frau auf "alle" ausgedehnt wird, so verliert dieses Privileg seine Bedeutung und wird nivelliert. Das hat zur Folge, dass der Begriff und die Bedeutung der Ehe sukzessive aufgelöst und schließlich der totalen Willkür und Beliebigkeit Tür und Tor geöffnet werden.

4. "Wenn die Ehe nicht für alle offen steht, so ist das eine Diskriminierung von Homosexuellen"

Als Beweis für die Unrichtigkeit dieses ebenfalls oft benützten Scheinarguments sei nochmals auf das oben zitierte EGMR-Urteil verwiesen.

"Für alle" heißt für alle

In der Diskussion wird gerne ausgespart, dass eine "Öffnung" der Ehe einen ganzen Rattenschwanz an neuen grundsätzlichen juristischen Fragestellungen nach sich zieht. Mit welcher haltbaren Begründung sollte man dann Leuten, die eine Vielehe eingehen wollen, dieselbe verwehren, wenn man die Einzigartigkeit der Ehe einmal zerstört hat? Wie soll man Wünschen nach einer Verwandten-Ehe oder einer Kinder-Ehe begegnen, sobald die Ehe nivelliert und "für alle" da ist?

Verfassungsrichter würden enorme Schwierigkeiten haben, wenn diese anderen, öffentlich noch kaum diskutierten Eheformen eingeklagt werden. Gerade die Viel- und die Kinder-Ehe sind Problemstellungen, die aufgrund des migrationsbedingten Kulturwandels den Juristen bereits jetzt Kopfzerbrechen machen. Welche andere Verhinderungsmöglichkeit als ein willkürliches und daher juristisch nicht haltbares Ehe-Verbot hätte man nach der Einführung einer "Ehe für alle"? Die Antwort ist ganz einfach: Keine!

Wer intellektuell redlich argumentiert, wird daher immer zu demselben Schluss kommen: Nur die Ehe ist die Ehe und als solche ist sie einzigartig und sie muss unverändert genau das bleiben, was sie ist. Anders gesagt: Eine "Ehe für alle" kann es aus rationalen Gründen gar nicht geben. Wer sie einfordert, sollte also aufhören, die falschen und emotional gefärbten Argumente zu bringen und sich lieber zu seinem weltanschalichen Willen bekennen.

(Der Text wurde zuerst auf www.TheDailyFranz.at publiziert)

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Fischler

Fischler bewertete diesen Eintrag 03.07.2017 10:38:09

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