Gegen Jan Böhmermann wird ermittelt. Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes - so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Mainz gegen den TV-Moderator, der es am 31. März gewagt hatte, eine "Schmähkritik" gegen den türkischen Staatspräsidenten Erdogan im ZDF öffentlich zu verlesen.
serieslyawesome.tv https://www.serieslyawesome.tv/wp-content/uploads/2015/01/Boehmermann-TV.jpg
Und tatsächlich bestand Böhmermanns Gedicht im Wesentlichen aus Beleidigungen. Ein Beispiel: "Sein Gelöt stinkt schlimm nach Döner, selbst ein Schweinefurz riecht schöner."
Schenk uns bitte ein Like auf Facebook! #meinungsfreiheit #pressefreiheit
Danke!
Wer sich das Werk in voller Länge antun möchte, kann dies in der BILD-Mediathek tun: http://www.bild.de/politik/inland/jan-boehmermann/satire-gedicht-auf-erdogan-nicht-mehr-in-der-mediathek-45151590.bild.html
Obwohl der Beitrag ausdrücklich als Schmähkritik kenntlich gemacht worden war, droht dem Kindergartenkomiker nun Ungemach, denn Paragraph 103 des deutschen Strafgesetzbuches untersagt die "Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten". Darin heißt es:
(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Bundeskanzlerin Angela Merkel telefonierte mit dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu und Regierungssprecher Steffen Seibert bewertete daraufhin in einer Pressekonferenz den vorgetragenen Sketch als "bewusst verletzend". Nun droht Böhmermann der Austausch gegen einen syrischen Flüchtling.
Quellen: