Kuscheljustiz ist eine Gefahr für uns alle!

Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: da wird ein Sexualstraftäter aus dem Senegal aus der Haft entlassen und schlägt nur drei Monate später wieder zu. Zum Kotzen: „Nur drei Monate nach seiner Haftentlassung hat die Polizei am Dienstag einen vorbestraften Sexualstraftäter festgenommen."

Dem 46-Jährigen Mann aus dem Senegal wird vorgeworfen, eine 21-jährige Frau im Kölner Stadtteil Sülz bedroht und sexuell genötigt zu haben. Auch Freiheitsberaubung steht im Raum. Der als KURS-Proband der Kategorie A eingestufte Mann – KURS NRW steht kurz für „Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern in Nordrhein-Westfalen“ – wird nun dem Haftrichter vorgestellt.

Frau unter Druck gesetzt und in Wohnung bedrängt

Nach derzeitigem Ermittlungsstand wird dem Mann vorgeworfen, die 21-Jährige vergangenen Montagnachmittag angesprochen und unter Druck in seine Wohnung dirigiert zu haben. Während er sie dort mehr als eine Stunde gegen ihren Willen festhielt, soll er sie sexuell belästigt haben.

Mein Konzept zum Umgang mit diesem Sextäter wäre klar: direkt nach der Haft Abschiebung. Verzögert sich diese, gehört so einer in Abschiebehaft! Ich begreife es nicht: all diese Taten hätten verhindert werden können!

Details dazu könnt ihr hier lesen.

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