Deutschland: Konservativer Schaden angerichtet – der Zusammenhang zwischen Merz, Otte und Meuthen – die Rolle des Bundesamtes für Verfassungsschutz

Eine politische höchst interessante und ereignisreiche Woche neigt sich dem Ende entgegen. Drei prominente personelle parteipolitische Entscheidungen bestimmten das politische Berlin, die Redaktionen sowie die politischen Diskussionen in der Öffentlichkeit und den „Stammtischen“ in Büros, Vereinen und Familien.

1. Am Samstag wurde Friedrich Merz mit 94 Prozent zum neuen Bundesvorsitzenden der CDU gewählt.

2. Am Donnerstag wurde der Vorsitzende der WerteUnion und CDU-Mitglied Prof. Max Otte von der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) als Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten nominiert.

3. Am Freitag trat der Vorsitzende der AfD, Prof. Jörg Meuthen, von seinem Amt zurück und trat aus der von ihm sechs Jahre geführten Partei mit sofortiger Wirkung aus.

Ohne in die Nähe einer Verschwörungstheorie zu gelangen, ist es berechtigt, potentielle Hintergründe der drei Ereignisse zu beleuchten, die auf den ersten Blick singulär erscheinen, dennoch aber einen innerlichen Zusammenhang aufweisen könnten. Was haben die drei Ereignisse primär gemeinsam?

Alle drei Politiker gehören dem von Dr. Angela Merkel (CDU) in ihrer Regentschaft als Vorsitzende der Christlich Demokratischen Union (CDU) sowie als 16-jährige Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland ins politische Abseits gedrängte konservative Spektrum an. Einer politischen Richtung, die sich auf das Bewahren und auf Werte und Normen bezieht. In dessen Folge könnte sich die Partei „Alternative für Deutschland“ gründen und etablieren. Gleichzeitig formierte sich ein Verein, der sich mehrheitlich aus konservativen CDU-Mitgliedern rekrutiert, unter dem Namen „WerteUnion“. Dieser wurde freilich von der CDU nicht als eigenständige Untergliederung anerkannt, anders als die noch rechtszeitig vor der Bundestagswahl des Jahres 2021 ins Leben gerufene „Klima Union“. Die CDU wurde von Angela Merkel an der Spitze, aber von der Mehrheit der CDU-Landesvorstände sowie der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in den letzten 20 Jahren sozialdemokratisiert. Das verdeutlichen ebenso die SPD-Wahlergebnisse im Bund. Die CDU steht personell, inhaltlich und politisch orientierungslos da.

Die 1001 Delegierten, die in zwei vorherigen Wahlen sich genau nicht für Friedrich Merz entscheiden konnten, vollzogen im Januar 2022 einen kuriosen inneren Wandel, so dass der vormals ungeliebte Merz dennoch mit 94 Prozent gewählt wurde. Einer Mitgliederbefragung sei dank und der Erkenntnis des sonst abgehobenen Bundesvorstand sowie Präsidium der CDU, nunmehr doch den Stimmen der Basis zu folgen. Der Konservative Friedrich Merz versammelte nun die aus den Landesverbänden nominierten weiteren Vorstandsmitglieder um sich. Als Auswahlkriterien fungierten das Geschlecht (weiblich) sowie die Diversität und Hautfarbe (so zum Beispiel der Berliner Joe Chialo).

Die von Journalisten in dieser Woche oft gestellte Frage, schafft es die CDU unter Merz, den konservativen Mitgliedern und damit die Parteigänger mit gelebten christlichen Werten und Normen zu integrieren? In Persona wären dies etwa Wolfgang Bosbach, Dr. Hans-Georg Maaßen oder eben auch Prof. Max Otte.

Politisch interessierten Kreisen kann eine konservative Orientierung der CDU nicht gefallen. Diese würden sodann den „Schwarzen“ einen politischen Haltungsschaden vorhalten, der so im Sinne einer linksgrün-liberalen Gesinnung und Haltung vermieden werden muss.

Wer respektive welche Institution könnten strategisch einen solchen konservativen Trend der Christdemokraten verhindern? Hier fällt sofort das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) auf; nähere Informationen unter www.verfassungsschutz.de.

Allgemein bekannt ist, dass dieser in sämtlichen Parteien sogenannte „V-Leute“ einschleust. Dabei handelt es sich um geheime Informanten, die Hinweise zur Verhinderung oder Aufklärung von Straftaten sammeln und dem BfV zur weiteren Verwendung weiterleiten. Häufig wirken diese V-Leute in Parteivorständen auf Bundes- und Landesebene.

Ein politisch und juristisch bekannter Fall in diesem Kontext stellt das seinerzeitige NPD-Parteiverbotsverfahren dar. Die Führungsriegen der NPD in Bund und Ländern waren regelrecht damals regelrecht durchsetzt mit V-Leuten. Zitate „freiwilliger Zuträger“ des BfV sollten zum Beleg für die Verfassungswidrigkeit der Partei dienen. Beispielsweise sollte der bayerische Verfassungsschutz sogar noch nach Antragstellung versuchen, ein Vorstandsmitglied anzuwerben. Im Ergebnis glaubten drei der sieben zuständigen Verfassungsrichterdamals nach immer neuen Pannen, dass die Verquickung von Staat und Partei in diesem Verfahren nicht entwirrbar sei. Damit konnte sich aus rechtlich-prozessualen Gründen die Minderheit der drei durchsetzen. In dessen Folge wurde im März 2003 die Einstellung des Verfahrens vom Bundesverfassungsrichter Winfried Hassemer verkündet.

Dieser begründete die Entscheidung mit den Worten: „Die Beobachtung einer politischen Partei durch V-Leute staatlicher Behörden, die als Mitglieder des Bundesvorstands oder eines Landesvorstands fungieren unmittelbar vor und während der Durchführung eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht, ist in der Regel unvereinbar mit den Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren.“

Genau an diesem Punkt lässt sich eine Verbindung zwischen den sich in dieser Woche offenbarten drei politischen Großereignissen erkennen. Die Frage drängt sich förmlich auf, ob die Herren Prof. Jörg Meuthen sowie Prof. Max Otte als mutmaßliche V-Leute im Sinne des Bundesamtes für Verfassungsschutz agierten? Nach dem Motto „Die Herren haben ihre BfV-Aufgabe erfüllt, sie können abgezogen werden.“

Welche Aufgaben konnten erfüllt worden sein?

1. Die WerteUnion kann als elementar und basal zerstört angesehen werden. Prominente Mitglieder verließen bereits unmittelbar nach der AfD-Nominierung Ottes den Verein.

2. Der Rückzug von Prof. Jörg Meuthen von und aus der AfD offenbart die Partei als offen rechtsextrem und damit mutmaßlich als unwählbar. Der Parteieintritt der ehemaligen und langjährigen CDU-Bundestagsabgeordneten aus Frankfurt am Main, Erika Steinbach, soll den negativen Trend der „Alternative für Deutschland“ stoppen. Doch kann dies begleitet durch den medialen Mainstream gelingen?

3. Der Begriff „konservativ“ wird diskreditiert. Dieser wird weiterhin in die Nähe des Rechten bzw. des Rechtsextremismus gerückt. Insofern wird es für Friedrich Merz schwer, die CDU in eine konservative Richtung zu manövrieren, so er es denn jemals vorhatte.

Abschließend kann festgehalten werden, dass mittels der drei politischen Ereignisse aus der vierten Kalenderwoche des Jahres 2022 der linksgrün-liberale Mainstream in Deutschland manifestiert und deutlich gefestigt wurde. Darüber hinaus wurde ein maximaler Schaden im konservativen Spektrum Deutschlands initiiert und implementiert.

Das Jahr 2022 stellt mit vier Landtagswahlen in den Ländern Saarland, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen ein „Superwahljahr“ dar.

Interessant bleibt im Kontext der Landtagswahlen das öffentliche Wirken eines gewissen Herrn Björn Höcke aus Thüringen. Dieser ist dafür bekannt, kurz vor politisch wichtigen Ereignissen mit wortgewaltigen Auftritten in der Öffentlichkeit zu erscheinen. Ebenso fällt regelmäßig ein älterer Herr mit Namen Dr. Alexander Gauland auf, so etwa mit dem Begriff „Vogelschiss der Geschichte“, mit der die Nazi-Zeit gemeint sein sollte.

Mutmaßlich könnte auch in diesen Fällen das Bundesamt für Verfassungsschutz seine Finger im Spiel haben. Diese Herren sind von ihren Aufgaben noch nicht entbunden. Es bleibt jetzt spannend abzuwarten, wie sich diese Politiker in den kommenden Wochen und Monaten öffentlich positionieren.

Die drei konservativen politischen Personalien in dieser Woche können daher keine Zufälle sein. Derartige Ereignisse sind nicht dem Zufall überlassen.

Schon der preußische Generalmajor und Militärwissenschaftlicher Carl von Clausewitz wusste davon zu berichten. Das Nachschlagen in dessen Werk „Grundgedanken über Krieg und Kriegsführung“ lohnt sich allemal.

Am Ende sei die Frage erlaubt, ob die Menschen in Deutschland den Narrativen der Nachrichtensendungen (u. a. des öffentlich-rechtlichen Rundfunks) folgen müssen oder sollten? Schließlich heißen Nachrichten doch Nachrichten, damit man sich danach richten soll!?

(zuerst erschienen im Blaulichtblog.de)

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