Überwachungsstaat Deutschland: Kennzeichenerfassungssysteme über RFID-Chip im Frontkennzeichen – Bewegungsprofile werden massenhaft auf Vorrat erstellt

Klimawandel, Unwetter, Corona, Pandemie und die dazugehörigen Maßnahmen dominieren die Medien, aber auch die öffentliche Diskussion. Deutschland wird in seiner Entwicklung enorm von der Migration, der Europäischen Union und den multinationalen Bestrebungen von etwa den USA, China und Russland beeinflusst. Die deutschen Leitmedien (ARD, ZDF, Deutschlandradio) orchestrieren den Wunsch der politischen Eliten, die Menschen in Deutschland auf von ihnen gewünschte Themengebiete zu lenken bzw. von anderen (zentralen) Fragestellungen, Themen, Ereignissen abzulenken.

U. a. die sich ändernden politischen, besonders auch geopolitischen Rahmenbedingungen führen auf Seiten des „Staates“ (Rechtsverordnungen, Gesetze) dazu, den Bürgerinnen und Bürgern zu misstrauen. Eine Kontrolle der Bürger in Deutschland hat aus staatlicher Sicht zu erfolgen. Aus totalitären System sind die Begriffe „Überwachungsstaat“ oder „Polizeistaat“ bekannt. In Demokratien wird sich auf die „Bürgerrechte“, „Grundrechte“, „Verfassung“ und das „Grundgesetz“ berufen. Der Datenschutz wird über alle Maßen hochgehalten. In Demokratien scheint ein „Überwachungsstaat“ undenkbar. Ist das aber tatsächlich so?

Der englische Schriftsteller, Essayist und Journalist Georg Orwell war nicht nur ein Sozialist, er warnte überdies vor Stalins Überwachungsapparat. In der DDR war er verhasst. Datenschützer in den Demokratien berufen sich bis heute auf ihn. Mit Blick auf „Smart-Homes“ und den chinesischen „Social Score“ ist Orwells Werk „1984“ bis heute beklemmend aktuell.

Ein zentrales Thema dieser tagesaktuellen Überwachung stellt die Technik mit der sperrigen Namen „Kennzeichenerfassungssystem“ (KESY) dar. Immer mehr Parkhäuser, Parkplätze, aber auch Campingplätze sind mit sogenannten „Kfz-Kennzeichenerfassungssystemen“ ausgestattet. Mit dieser Technik soll auf Schrankenanlagen und Parktickets verzichtet werden können. Verantwortliche profitieren vor allem durch eine höhere Inkassosicherheit von den Systemen. Weitere Effekte sind zum Beispiel, dass auf die übliche Pauschale bei Verlust des Parktickets verzichtet werden kann. Der Ein- und Ausfahrtprozess bei Wegfall von Parktickets beschleunigt wird und das Material für die Herstellung von Parktickets gespart wird. Parkkunden stehen den Kfz-Kennzeichensystemen oft kritisch gegenüber.

Bei Einfahrt in ein Parkhaus bzw. auf einen Parkplatz wird das Kfz-Kennzeichen mit einer sog. LPR-Kamera (LPR steht für License Plate Recognition) erfasst. Die Bilder zeigen nicht das gesamte Fahrzeug, also auch nicht den Fahrer oder die Fahrerin. Es wird eine Bilddatei generiert. Über eine in die LPR-Kamera integrierte Texterkennungssoftware wird das Kfz-Kennzeichen aus der Bilddatei ausgewertet und dann gespeichert. In einer Datenbank werden zum Einfahrtsvorgang das Kfz-Kennzeichen des Parkkunden, die Bilddatei, Datum und Uhrzeit des Parkvorgangs gespeichert. Darüber hinaus lassen sich auch persönliche Daten des Halters ermitteln.

Das Landesverfassungsgericht Brandenburg hat im Fall der Kennzeichenerfassung auf Autobahnen das Grundrecht auf Datenschutz gestärkt. Es stellt klar, dass die Erfassung und Speicherung von Kennzeichen erheblich in die Grundrechte aller Betroffenen eingreift, auch wenn sie nicht das eigentliche Ziel einer Maßnahme sind.

Jeden Tag werden in Brandenburg (und nicht nur dort) Tausende Kennzeichen auf zahlreichen Strecken erfasst und gespeichert, ohne dass die Betroffenen davon erfahren. Das Landesverfassungsgericht hat entsprechend früherer verfassungsgerichtlicher Urteile darauf hingewiesen, dass das Erfassen und Abgleichen von Daten ein Kontrollvorgang ist, der sich bewusst unterschiedslos auf alle einbezogenen Personen erstreckt.

Dementsprechend hoch ist auch der Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aller Betroffenen. Das Scannen von Autos über die technische Apparatur der Mauterfassungsinfrastruktur wird damit deutlich kritisiert.

Der Diskussionsprozess darüber ist bis heute noch nicht abgeschlossen. Tatsächlich vollzieht sich so eine „Vorratsdatenspeicherung“. Es werden Bewegungsprofile von den Menschen erstellt. Der konkrete Anlass der Überwachung wird nicht festgestellt, eine richterliche Anordnung fehlt hier total.

Gerade aus konservativer Perspektive ist an dieser Stelle anzumerken, dass der Datenschutz selbstverständlich hochzuhalten ist. Dennoch darf der Datenschutz polizeilichen Ermittlungen nicht im Wege stehen. Gerade dann nicht, wenn es um die Aufklärung von Kapitalverbrechen geht. Für Konservative gilt daher: Der Datenschutz darf niemals zum Täterschutz werden!

Technisch erfolgt das Scannen über ein auf dem Front-Kennzeichen angebrachten sogenannten „RFID-Chip“. Die Abkürzung RFID steht für „Radio Frequency Identification“. Es handelt sich um eine Identifizierung über elektromagnetische Wellen. Auf einem kleinen „RFID-Chip“ können die unterschiedlichsten Informationen gespeichert werden. Ein Lesegerät kann die Daten jederzeit über Funk auslesen.

Zuerst erschienen im Blautlichtblog.de

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