Jagdaufseher und Polizei vor Gericht – und schon wird das Gesetz gegen den Tierschutzaktivismus geändert!

Martin Balluch

Als TierschützerInnen im Dunkelsteiner Wald in Niederösterreich von einer Straße mit öffentlichem Verkehr aus eine Treibjagd dokumentierten, wurden sie aufgehalten und festgenommen, ja man beschlagnahmte sogar ihre Kameras. Wo kämen wir da hin, würde es erlaubt, die Jägerschaft beim Abschuss von Tieren zu filmen! Doch die Gerichte sahen das anders, die Strafbescheide wurden aufgehoben. Das Urteil war klar: von einer Straße mit öffentlichem Verkehr aus darf eine Treibjagd gefilmt werden. Doch die JägerInnen wollten das nicht und schon wurde das Gesetz geändert. Dort steht jetzt, dass auch Straßen mit öffentlichem Verkehr während einer Treibjagd im Treibjagdgebiet nicht betreten werden dürfen. Das war Niederösterreich, wo sich die Jägerschaft selbst die Gesetze schreibt. Dort hat man ja auch schon das Filmen in Tierfabriken per Strafe verboten. Immer, wenn es wo effektive Aktionen von Tierschutzseite gibt, die den Status Quo im Umgang mit Tieren in Frage stellen, dann muss man dieses „Schlupfloch“ rasch stopfen. So sehen es jedenfalls diejenigen, die den Status Quo im Umgang mit Tieren – also Tierfabriken und Gatterjagden – genießen. Leider werden sie immer noch an die entscheidenden Stellen in die Landesregierung gewählt.

Im Burgenland eine ähnliche Situation mit etwas anderen Vorzeichen. Am 20. November 2015 fuhr ich mit meinem Auto auf öffentlicher Straße bei einer Treibjagd auf vorher ausgesetzte Zuchtfasane im Jagdrevier Alfons Mensdorff-Pouilly in Luising vor. Der Jagdleiter war so außer sich, dass er seine Helfer anwies, mein Auto zu blockieren, während die Jagdgäste auf der Kutsche zu einem anderen Teil des Reviers gebracht wurden. Ich wählte den Notruf und die Polizei kam. Allerdings interessierte sie sich nicht für den Jagdleiter und seine Helfer, sondern übernahm die Blockade von meinem Auto selbst für eine weitere Stunde, bis es dunkel wurde und die Jagd zu Ende war. Ich erstatte Anzeige wegen Amtsmissbrauch und brachte eine Maßnahmenbeschwerde beim Landesverwaltungsgericht ein.

Letztere war erfolgreich, der Polizei und dem Jagdaufseher wurde gerichtlich bestätigt, dass ihr Vorgehen rechtswidrig war. Doch zusätzlich kam es am 21. Februar 2017 zum ersten Prozesstag am Straflandesgericht Eisenstadt vor einem Schöffensenat. Die Staatsanwaltschaft Wien hatte tatsächlich Anklage erhoben, weil es völlig legal ist, von einer öffentlichen Straße aus eine Treibjagd zu filmen und weder Jagdaufseher noch Polizei mich dafür 90 Minuten lang blockieren dürfen, um ein weiteres Filmen zu verhindern. Das sei Amtsmissbrauch. Der Ausgang des Verfahrens ist noch offen, ich werde am 28. März 2017 einvernommen.

Für Kurier und Kronenzeitung sind die Schuldigen unterdessen bereits klar: die TierschützerInnen. Unterüberschrift in der Krone: „Einmal mehr für Aufregung sorgte der wegen seiner Methoden nicht unumstrittene Tierschützer Martin Balluch“. Natürlich, nicht Jagdaufseher und Polizei sorgen durch ihre rechtswidrige Blockade für Aufregung, sondern die TierschützerInnen, die illegale Jagdpraktiken völlig legal und friedlich von einer öffentlichen Straße aus dokumentieren. Und dass der Redakteur in seinem Artikel Herrn Mensdorff-Pouilly als „Graf“ bezeichnet, obwohl er keiner ist, zeigt gleich, auf welcher Seite der Mann steht.

Und noch jemand sah Handlungsbedarf. Ein neues Jagdgesetz steht im Burgenland direkt vor dem in Kraft Treten. Rasch hat man zu § 100 (3), der das Betreten eines Treibjagdgebiets abseits öffentlicher Wege und Straßen verbietet, noch einen Satz hinzugefügt:

Martin Balluch

In den Erläuterungen wird Klartext geredet:

Martin Balluch

So schnell geht’s. Das Verbot der Kastenstände in der Mutterschweinehaltung hatte eine 21 jährige Übergangsfrist. Die Gatterjagd im selben Jagdgesetz wird erst nach 6 Jahren verboten. Und das Aussetzen von gezüchteten Fasanen konnte leider nach langer Diskussion doch noch nicht verboten werden, weil ja einige infantile Gemüter gerne auf zahme Zuchttiere ballern. Aber wenn der Tierschutz letzteres filmt, dann geht alles ganz schnell: schwupp, schon ist es verboten - zu filmen, wohlgemerkt. Der Balluch wird keinen Wirbel mehr machen, weil das nächste Mal bricht er das Gesetz, wenn er glaubt, von einer öffentlichen Straße aus einen Blick auf eine Treibjagd werfen zu können. Dann haben Jagdaufseher und Polizei alles Recht der Welt, zu blockieren und zu vertreiben.

Das erleben wir immer wieder. Ohne Filmaufnahmen bei diesen Jagden wäre es nie zu einem Verbot der Gatterjagd gekommen. Aber genau das will man in gewissen Kreisen verhindern. Also ändert man still und leise das Gesetz, damit so ein Filmen nicht mehr möglich ist, sondern mit Polizeigewalt unterbunden werden kann. Dann wird man endlich mit Fug und Recht behaupten, diese TierschützerInnen sind doch kriminell und halten sich an keine Gesetze! Und die Raiffeisen-Medien schweigen dazu.

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