Tierschutz ist das Paradebeispiel dafür, wie Freihandelsabkommen regionale Standards gefährden. Es gibt ein großes Gefälle zwischen den ethischen Ansprüchen verschiedener Gesellschaften, insbesondere im Tierschutz. Ein solches Abkommen zielt darauf ab, die Bedingungen anzugleichen. Und das heißt zumeist, dass sie nach unten nivelliert werden.

In Österreich redet man sich gerne ein, dass man viel für den Tierschutz macht. Aber in der Schweinemast ist Österreich das Schlusslicht innerhalb der Europäischen Union. Das heißt, dass hier nur die niedrigen Mindeststandards für die Haltung umgesetzt werden. In vielen anderen Bereichen aber ist man im Tierschutz recht weit, vielleicht sogar Avantgarde innerhalb der EU, auf jeden Fall viel weiter als der mögliche TTIP-Handelspartner USA. Gerade deshalb ist das Freihandelsabkommen eine Gefahr für die Tierschutz-Standards.

Als Vergleichsbeispiel kann man die EU heranziehen. Auch diese ist eine Freihandelszone. Betriebe aus anderen Ländern klagen unter Berufung auf Unionsrecht, man verweist etwa auf die Dienstleistungsfreiheit oder Gewerbefreiheit, weil sie in Österreich nicht so produzieren können wie in anderen Ländern. Die Gerichtshöfe müssen dann entscheiden, ob die innerstaatlichen Beschränkungen verhältnismäßig sind. Man möchte glauben, dass in einer Demokratie die Mehrheit einer Gesellschaft entscheiden kann, was erlaubt sein soll und was als Tierquälerei gilt. In dem Fall ist das aber nicht so, denn die Freihandelsgesetze hebeln Mehrheitsmeinungen aus.

Große multinationale Konzerne haben freilich das finanzielle Pouvoir, solche Prozesse anzustrengen und ihre Interessen durchzusetzen. Ein internationales Schiedsgericht, das nicht einmal nach nationalen - oder im Fall des Europäischen Gerichtshof supranational – Recht geschaffen wurde, sondern durch ein Freihandelsabkommen, weist noch mehr Defizite auf. Man kann sich vorstellen, wie schwierig es für TierrechtsaktivistInnen ist, hier diesen ungleichen Kampf vor fragwürdigen Schiedsgerichten auszutragen.

Die Nationalstaaten stellen sich leider schnell auf die Seite der Konzerne. Neben den langwierigen Gerichtsprozessen ist freilich die Abwanderung des Betriebs eine schlagkräftige „Waffe". Es wird gedroht, die Mehrkosten für höhere Standards auf den Staat abzuwälzen oder gleich zu gehen. Der Tierschutz kann sich dadurch im großen Ausmaß nicht weiter entwickeln, der gegenwärtige niedrige Standard wird einzementiert, wenn noch mehr Schiedsgerichte angerufen werden können, wird sich das noch verschlechtern.

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Spinnchen

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