Das verleihen von "Angriff LKWs" gehört beschränkt - mit psychologischen Gutachten und einem LKW-Pass! Ein Beispiel wie es sein könnte:

Allgemeine Informationen

Der LKW-Pass ist eine Urkunde, die zum Leihen von max. 3 Tagen, aber nicht zum zum Erwerb und Besitz von LKW´s der Kategorie bis 7,5t mit einer max. Höchstgeschwindigkeit von 35 km/h berechtigt.

Weiters muss eine schriftliche Rechtfertigung vor jedem Ausleihen eines LKW´s der Kategorie bis 7,5t (z.B. Transport von IKEA Möbeln zur Wohnung) bei der zuständigen LKW-Behörde eingereicht werden.

Die LKW-Behörde hat die Verläßlichkeit des Inhabers eines LKW-Passes zu überprüfen, wenn seit der Ausstellung der Urkunde oder der letzten Überprüfung fünf Jahre vergangen sind. Die LKW-Behörde behält sich das Recht vor stichprobenartige Kontrollen durchzuführen (z.B.: ob der Schlüssel des ausgeborgten LKW´s im Tresor verwahrt wird).

Voraussetzungen

Vollendung des 30. Lebensjahres

Führerschein der Klasse A, B und C1 und 15 Jahre Unfallfrei.

Ärztliches Gutachten darüber, dass der Antragsteller über die gesundheitliche Eignung zum Lenken von LKW´s verfügt.

Psychologisches Gutachten darüber, dass der Antragsteller nicht dazu neigt, insbesondere unter psychischer Belastung mit LKW´s unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden.

Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit LKW´s (z.B. Schulungsbestätigung eines LKW-Händlers, umgangssprachlich oft als "LKW-Führerschein" bezeichnet)

Nähere Informationen zu den Voraussetzungen für die Ausstellung, dem Verfahrensablauf und zu den erforderlichen Nachweisen für den LKW-Pass erhalten Sie bei der zuständigen LKW-Behörde.

Rechtliches

Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, und das Fahren mit LKW´s über 7,5t. Der Erwerb, der Besitz und das Fahren von Kriegs-LKW´s ist verboten. Ausnahmebestimmungen für gewerbliche Zwecke von LKW´s über 7,5t werden vom Bundesministerium für Inneres und nur mit entsprechender Gewerbeberechtigungen genehmigt. Ausländischen Staatsbürgern ist die Einreise mit LKW´s über 7,5t nur mit einer entsprechenden ausländischen Gewerbeberechtigungen erlaubt, die vor der Einreise durch das Bundesministerium für Äußeres überprüft worden ist. Die Elaubnis zur Einreise oder Durchreise gilt max. 7 Tage und muss dannach wieder beim Bundesministerium für Äußeres benantragt werden.

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