Aktionärsrecht in den Aktiengesellschaften?

Einige Aktionäre werden dieses Jahr den Aufstand bei den Hauptversammlungen in Deutschland proben. Ich denke da an Bayer, Thyssen, DB, Commerzbank, wo vieles nicht optimal gelaufen ist. Schon letztes Jahr bekam der Aufsichtsratsvorsitzende der Deutschen Bank Paul Achleitner relativ wenige Stimmen von den teilnehmenden Kleinaktionären, weil viele Aktionäre unzufrieden waren. Es scheiterte, weil sich die Großaktionäre nicht auf einen neuen Aufsichtsrat geeinigt hatten, Achleitner also entlasteten. Bei der Hauptversammlung gibt es zumeist inzwischen die Teilnahme über die Internetwahl und Briefwahl, dies macht die Stimmabgabe leichter. Aber in Deutschland ist es dennoch sehr schwer für Aktionäre.

Was können die Aktionäre für einen Umbruch mit ihren Stimmen in deutschen Aktiengesellschaften tun?

1. Dem Vorstand die Entlastung versagen

Damit wäre er noch nicht abgewählt, denn wählen können die Aktionäre nur den Aufsichtsrat, der wiederrum den Vorstand ernennt. Aber meist wird der Aufsichtsrat entsprechend einen anderen Vorstand benennen. §84 Absatz 3 AktG

Wenn nicht:

2. Dem Aufsichtsrat die Entlastung versagen.

3. Eine Neuwahl des Aufsichtsrates beantragen, wenn nötig, d. h. der Aufsichtsrat nicht danach zurücktritt. Dazu bedarf es einer drei Viertel Mehrheit. §103 AktG, was kaum möglich erscheint:

4. neu aufgestellte Aufsichtsratsmitglieder einfach nicht wählen.

Achtung der Aufsichtsrat ist entsprechend zur Hälfte mit Arbeitnehmervertretern zu besetzen und die Frauenquote beträgt 30%(eine Reform der Großen Koalition letztes Jahr).

Natürlich kann noch der vorgeschlagenen Dividende zugestimmt werden und der Benennung des Bilanzprüfers u. a. Sonderfragen.

Von Aktionären eingebrachte Fragen können zumeist nicht über das Netz abgestimmt werden. Hier müsste man selbst bei der Hauptversammlung teilnehmen oder sich mit einem Vertreter einigen. Es gibt entsprechende Plattformen, wo Aktionäre sich austauschen. Dort kann man sich mit anderen Aktionären absprechen, ihm das Stimmrecht übertragen. Auch gibt es Vereine die das Stimmrecht vertreten, diese sind aber oft kostenpflichtig.

Viel mehr geht nicht in Deutschland. Markus Krall sagt, mittels Aktien wurde den kleinen Geldanlegern die Entscheidungshoheit über ihr Geld genommen. Entscheiden tun vor allem die Großanleger. Für das deutsche Aktienrecht gilt dies auf jeden Fall. Obwohl in den meisten deutschen Aktiengesellschaften Kleinaktionäre die Mehrheit haben, ist ihre Meinung nicht in den Aufsichtsräten und Vorständen präsent, auch nicht in der Unternehmensführung.

An diesem Punkt greifen aktive Großaktionäre wie der Milliardärs Paul Singer, genannt Elliott an. Sie übernehmen ein größeres Aktienpaket des Unternehmens und stimmen sich aktiv mit anderen Großaktionären ab. Ziel ist die kurzfristige Steigerung des Aktienkurses. Dies kann beispielsweise über die Aufspaltung von Aktiengesellschaften geschehen, den unrentablen Bereich verkaufen, dann erscheint der Rest als High-Tech-Unternehmen mit entsprechender Bewertung. Da viele Kleinaktionäre an den Hauptversammlungen nicht teilnehmen, haben diese Aktionäre dann entsprechendes Gewicht und können ihre Forderungen durchsetzen, auch wenn sie für langfristig investierte Anleger ungünstig sind.

Fazit: Es wird immer viel gemeckert, dass Deutsche im Hinblick für ihre privaten Vorsorge für die Rente zu wenig Aktien halten, wenn man aber das Aktiengesetz bedenkt, dann ist dies der Grund. Was hat eine Frauenquote in dem Aktiengesetz zu suchen? Wohlgemerkt hier geht es um einige tausend Frauen im Hochleistungsbereich, die nun sogar noch allesamt wegen der Quote schief angeschaut werden. Was hat die paritätische Besetzung des Aufsichtsrates mit Arbeitnehmern im Aktiengesetz zu suchen. Eine seriöse Gesellschaft, die motivierte Arbeitnehmer will, behandelt ihre Arbeitnehmer gut, zudem werden die Rechte der Arbeitnehmer durch die Gewerkschaften besonders in großen Gesellschaften ausreichend vertreten. Im Aufsichtsrat haben sie daher nichts zu suchen. Die Arbeitnehmer im Bereich Zeitarbeit, wo es klemmt, die werden auch kaum von den Gewerkschaften vertreten. Wieso kann der Vorstand nicht direkt ab/abgewählt werden bei der Hauptversammlung? Warum nicht jeder einzelne im Aufsichtsrat bei jeder Hauptversammlung neu? So wie das Aktiengesetz derzeit ist, spielt es Großaktionären nur in die Karten, weil schon aus Frust über die wenigen Möglichkeiten viele Kleinaktionäre nicht teilnehmen. Auch sind ausländische Kleinaktionäre nur unzureichend informiert, die Einladungen inkl. der Abstimmungsmöglichkeiten erscheinen oft nur in Deutsch, über die Geschehnisse bei den Hauptversammlungen lesen sie nur hinterher, eine englische Übersetzung, inkl. Erklärung sollte in Dax-Gesellschaften Standard sein.

Beispielhaft eine Einladung von Bayer, auch auf Englisch, wohl weil ca. 44,4 % der Aktionäre aus USA/Kanada/UK/Irland kommen, und nur ca. 20,2 % aus Deutschland. https://www.bayer.de/de/hauptversammlung-downloads-2019.aspx

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Waldelfe25

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