In den Jahren seit 2015 wurde hunderttausenden Asylanträgen zugestimmt, obwohl 2016 weniger als 1000 Asylantragsteller nicht aus sicheren Drittländern kamen(1), für 2015 und 2017 war es sicher nicht anders, dennoch wurden derartig vielen Asylanträgen zugestimmt. Und es empörten sich keine Abgeordneten von Union, SPD, der Grünen oder Linken gegen diesen hunderttausendfachen Rechtsbruch. Aber für einen Dschihadisten aus der Leibgarde von Osama Bin Ladin setzte ein SPD Landtagsabgeordneter Sven Wolf alle Hebel in Bewegung, klagte gegen die seiner Meinung nach unrechtmäßigen Abschiebung. Die Grünen schimpften, dass bei der Abschiebung der Boden unserer Verfassung verlassen worden sei, der grüne Landtagsabgeordnete Berivan Aymaz dazu: „Wer so offen die Axt an die Grundfesten des Rechtsstaates legt, ist für unser Land nicht mehr tragbar.“ https://www.nrz.de/politik/reaktion-auf-abschiebung-von-sami-a-anzeige-gegen-seehofer-id214839953.html
Sicher ist die Frage angebracht, warum das NRW-Integrationsministerium den Fall Sami A. nicht vor Gericht zu Ende gebracht hat, wohl war zu viel Misstrauen in ein Gericht in dem links geprägten Gelsenkirchen und auch bestand zu viel Unsicherheit über eine Übereinkunft mit Tunesien.
Nun sicherte Tunesien zu Sami A. nicht zu foltern. Das Gericht gab dem statt. Die Abschiebefachleute des NRW-Integrationsministeriums versuchten im Sommer einen Trick durch eine verknappte Absprache mit dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, wodurch zwischen zwei Beschlüssen ein kurzes Zeitfenster zum Abschieben genutzt werden konnte. „Doch noch bevor das Charter-Flugzeug mit Sami A. am 13. Juli in Tunesien landete, bekräftigte das Gelsenkirchener Gericht das Abschiebeverbot…
Mitte August fand das Oberverwaltungsgericht Münster noch deutlichere und grundsätzlichere Worte als die Vorinstanz. Die Abschiebung des Tunesiers sei „grob rechtswidrig“ gewesen, auch habe das Integrationsministerium das Gelsenkirchener Gericht in die Irre geführt, indem es ihm den längst feststehenden Abschiebetermin gezielt verheimlicht habe. Das sei mit „rechtsstaatlichen Grundsätzen und dem Gewaltenteilungsprinzip nicht vereinbar“...
Mehrfach hatten im Sommer auch die Gelsenkirchener Richter darauf hingewiesen, dass sich der vermeintliche Problemfall recht schnell lösen ließe, wenn – wie schon mehrfach bei Gefährdern – eine diplomatische Note Tunesien eingeholt würde, in der konkret versichert wird, dass Sami A. keine Folter droht. Stamp und sein Ministerium erweckten stattdessen den Eindruck, es sei unendlich schwer, ein solches Dokument zu bekommen.
Unmöglich jedenfalls war es nicht. Anfang November verkündete der Minister persönlich, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) habe die Note nun in Gelsenkirchen vorgelegt. Das Dokument überzeugte das Verwaltungsgericht.“ http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/das-vorlaeufige-ende-des-falls-sami-a-15902321.html
Wie will ich dieses Rechtsgebaren nun beurteilen? Es entstanden durch die Massenzuwanderung seit 2015 ungemeine Kosten, 2018 rechnet man allein mit mehr als 30 Milliarden Euro Kosten für die seit 2015 Zugewanderten. Migranten die allein aufgrund ihrer Bildung gerade einmal ihre Sozialkosten einzahlen, wenn überhaupt, dazu nahm nicht nur die gefühlte Sicherheit in Deutschland ab. Und die Integration wird eine Aufgabe für mehrere Generationen werden, wenn sie bei Muslimen je gelingen wird. Die Revierstädte Gelsenkirchen und Bochum sind Städte, die ihre eigenen Probleme längst nicht mehr ohne Unterstützung lösen können, aber grüne und SPD Politiker wollen immer noch zu Lasten dieser Städte die Welt retten. Politiker der Parteien, der diese Städte den jetzigen Dämmerzustand verdanken.
Geschieht etwas offenbar zum Nachteil unseres Landes, dann regt sich keine Kritik seitens Union, SPD, der Grünen oder Linken, geschieht etwas zum Vorteil des Landes, wie die Abschiebung eines Dschihadisten, dann werden alle Möglichkeiten wahrgenommen um diese Abschiebung zu verhindern bzw. rückgängig zu machen. Fragwürdiges Gebaren. Wer setzte nun die Axt an die Grundfesten des Rechtsstaates? Sicher nicht Hr. Stamp von der FDP, der entschieden die Abschiebung durchsetzte.
(1) „Nur 905 Asylsuchende kamen 2016 über nicht sichere Staaten“