Parteibasisdemokratie über alle betreffenden Fragen ersetzt nicht die Direkte Demokratie, dies muss jedem einleuchten, denn es würde nur eine begrenzte Zahl der Bürger in die Entscheidung eingebunden. Wird Parteibasisdemokratie zur Legitimation einer Koalition genutzt, ist sie sogar verfassungswidrig.
Ich bin für mehr Parteibasisdemokratie, Parteien müssen lebhafte Orte der Diskussion und Demokratie sein und nicht nur zur Selbsthuldigung und Propaganda dienen, wie bei der CDU und den Grünen. Es sind Sammelbecken politisch interessierter Bürger mit verschiedensten Interessen, hier können Konzepte für die Probleme und Zukunftsfragen gesucht und diskutiert werden, bestimmte Personen und Richtungen gefördert werden. Aber die Parteibasis darf nicht letzten Endes allein darüber entscheiden und Druck ausüben, was in den Koalitionsgesprächen herauskommt, sondern die gewählten Abgeordneten haben zuerst die Bürger zu vertreten, sie sind in ihrer Entscheidung frei. Dies bedeutet aber auch weniger Fraktionszwang als derzeit. Die Parteibasis hätte dann immer noch genügend Macht. Über die Kandidaten des Bundestages und der Landtage muss dann halt mehr gestritten werden, auch über die Listenplätze. Hier wurde nämlich oft die Parteibasis übergangen.
„Was nach einem urdemokratischen Vorgang klingt, ist im Grunde ein Verstoß gegen unser demokratisches System. Denn die Abgeordneten sind die gewählten Vertreter des ganzen Volkes. Ihr Auftrag ist es, eine Regierung zu bilden, die dem Wohl des Volkes zu dienen hat. Auch eine Koalitionsregierung ist keine Regierung der Parteien.…
Das gilt auch für Mitgliederentscheide. Wie weit soll diese Form der Parteibasisdemokratie gehen?...
Jeder einzelne Abgeordnete ist Vertreter des ganzen Volkes. Er ist so gut wie immer Mitglied einer Partei, nur so kommt man in der Praxis ins Parlament – aber er ist in seinen Entscheidungen frei. Ein Mitgliedervotum kann ihn nicht binden, sosehr dieses Instrument als Drohkulisse aufgebaut wurde. Das ist nämlich genau sein Zweck: Druck erzeugen.
Aber Druck hat in einer freiheitlichen Demokratie nichts zu suchen.“ http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/spd-abstimmung-das-volk-herrscht-nicht-die-partei-15424769.html#void
Auch muss das Werkzeug der Direkten Demokratie im Bund endlich Gestalt annehmen und zwar zwingend bei genügend Unterschriften und bei allen Themen. Ein Verbot der Volksabstimmung kann es nur bei gesetzeswidriger Formulierung geben. Das Quorum sollte bei mind. 15% für eine Volksabstimmung liegen, bei Grundgesetzänderungen bei 30%. Die Unterschriften sollten auch digital abgegeben werden können, Estland macht es uns vor[1]. Bei der Volksabstimmung selbst sollte kein Quorum gelten. So sollte es auch in den Bundesländern sein. In Deutschlands Bundesländern kommt es ja zu wenigen Volksabstimmungen, weil populäre Themen entweder nicht in einer Volksabstimmung abgestimmt werden dürfen oder die Abstimmung von den Parlamenten untersagt werden.
Alle Macht geht vom Volke aus, sprich sie liegt nicht allein in den Händen der Parteien.
Art. 20 GG: (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html
[1] http://politik-digital.de/news/online-wahlen-vorbild-estland-5165/