Ein trauriger Tag für die Freiheit der Bürger in Deutschland

Das Bundesverfassungsgericht weist den Eilantrag von B. Lucke ab und macht den Weg für den 750-Milliarden-Fonds frei, gegen den er klagte. Ist die Schatulle der reichen Länder der EU einmal auf, werden Fakten geschaffen, die finanzielle Hoheit der Länder wird angegriffen werden.

Der Bundestag beschließt die Corona-Notbremse für ganz Deutschland, das 4. Infektionsschutzgesetz, mittels dem in Deutschland Gewaltenteilung teils abgeschafft wird, die Grundrechte der Bürger noch weiter eingeschränkt werden und der Föderalismus Schaden erleiden wird. Die Regierung kann Beschlüsse fassen, für die es keine Zustimmungen mehr bedarf, zudem treten durch die Grenzwerte automatisch bestimmte Dinge in den Städten in Kraft, z. B. die nächtliche Ausgangsperre ab einem Inzidenzwert ab 100 an drei drauffolgenden Tagen oder die Schulschließungen ab einem Wert über 165, ohne das es der Zustimmung der Länder bedarf. Vor Gerichten können diese Entscheidungen auch nicht mehr angefochten werden, maximal das gesamte Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht.

Nicht umsonst wurde den Regierungen immer Ketten angelegt, also Grenzen, die sie einzuhalten haben, denn wären alle Regierungen liebe Bürger bedürfte es keiner Gesetze, mit denen man sie kontrollieren und einschränken kann. Diese Ketten entledigt sich unsere Regierung. Es bleibt nur Artikel 20 Abs. 4, das Recht auf Widerstand, wenn jemand die gesetzliche Ordnung aufheben will. Aber es gibt in Deutschland kaum jemanden, der die Freiheit der Bürger verteidigt. Nicht einmal die Querdenker tun dies, sie haben sich auf einzelne Fragen, wie Impfpflicht oder verzerrte Testergebnisse eingeschworen und vergessen dabei die Einschränkung der Freiheit der Bürger.

Die großen Medien bejubeln das Infektionsschutzgesetz, der Flickenteppich aus verschiedensten Regeln ist vielen ein Dorn. Die Ablehnung des Eilantrages wird dagegen weitgehend verschwiegen, es ist kaum ein Thema. Wenn man nun den Medien Regierungspropaganda unterstellt, liegt man nicht so falsch.

Die großen Medien lügen nicht einmal, sie lassen nur wichtige Details weg und ersetzen sie durch ihnen passende Dinge. So wurde bei den Berichten im WDR über das 4. Infektionsschutzgesetz nicht etwa mit Rechtsexperten gesprochen, sondern mit Ärzten aus Intensivstationen. Auch Kritiker kamen nicht vor. So sagte ein Arzt also: Das Gesetz muss kommen, es hätte schon vorige Woche kommen sollen, die Intensivstationen seien voll.

Damit war der Bericht völlig verzerrt. Die Zuhörer behielten nur die eindringlichen Worte des Arztes im Ohr. Kein Wort über die negativen Folgen des Gesetzes. Dies ist keine Berichterstattung mehr, sondern reine Regierungspropaganda mit der die Bürger förmlich überflutet werden.

Wenn man mit Anderen über das Thema spricht, dann staunen die oft über meine Kritik. Ich fragte eine Kollegin, ob sie noch nie derlei Kritik zu den Corona-Maßnahmen wie von mir gehört hat. Sie verneinte.

Man kann ihr Naivität unterstellen, aber so tickt die Masse der Bürger, dies obwohl sie frustriert über die Maßnahmen speziell bei ihren Kindern ist. Die Masse der Bevölkerung interessiert sich kaum für Politik, nur bei dem was sie unmittelbar betrifft. Sie informieren sich kaum detailliert über Politik, schon gar nicht auf kritischen Plattformen.

Hier eine Zusammenfassung des Beschlusses des Bundestages und die Reden im Bundestag dazu.

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw15-de-infektionsschutzgesetz-833590

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