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Den Baum schütteln und sehen, was runterfällt. Ein Influencer hat es probiert, einen in Deutschland strafwürdigen Twitter-Beitrag (Erdogan mit Hakenkreuz) zu melden, an die Meldestelle respect von Baden-Württemberg. Der gemeldete User ist kein Deutscher. https://meldestelle-respect.de/
Die Meldestellen hat nach einigen Wochen geantwortet. Sie schrieb, der gemeldete Beitrag sei strafwürdig und wurde an das Bundeskriminalamt weitergeleitet. Diese Behörde wird den Tatbestand prüfen. Sie wird den Verfasser ermitteln und den Sachverhalt an die örtliche Strafverfolgungsstelle im Bundesland weiterleiten. Bestätigt das BKA unsere Einschätzung des Straftatbestandes, erfolgt eine Meldung des Beitrages an die entsprechende Plattform mit der Aufforderung diesen zu löschen.
D. h., wenn das BKA entscheidet, dass es strafwürdig ist, meldet es zurück und der „Trustet Flagger“, die Meldestelle wird es von dem Plattformbetreiber löschen lassen.
Das BKA ist Teil der Exekutive in Deutschland, eine Behörde und sie wird zur Judikative umfunktioniert und missbraucht um Plattformen zu drängen etwas zu löschen. Das ist Zensur in Reinkultur. Einschränkung der Meinungsfreiheit. Das ist der Weg in die Diktatur. Das wovor einige Alternative Medien seit langem warnen.
Man mag nun den Influencer oder die Warnenden kritisieren oder diskreditieren, aber letztlich kommt es nicht auf das Tun an, so lange es legal ist, sondern darauf was dabei herauskommt.
Die Links-Grünen wollen das gerne ausblenden, wollen mittels ihrer Moralkeule allein in gutes Tun und schlechtes Tun bewerten, was herauskommt soll nicht interessieren. So läuft es seit Jahren. Es kommt aber darauf an was rauskommt.
Und mittels einer Stiftung, mit Steuergeldern unterstützt, eine Behörde für Zensur für Plattformen missbraucht wird, dann wurde nun einmal Legislative als Judikative umfunktioniert und grob formuliert eine Zensurstelle geschaffen.
Erinnert sei dabei an die Behandlung der einzigen glaubwürdigen Oppositionspartei, der AfD. Keine Traumpartei, aber was in Thüringen durch den S. Kramer geschah, wo auch eine Behörde missbraucht wurde, geht nicht.
Oder in Sachsen, wo der Verfassungsschutz zwar die AfD als "rechtsextrem" einordnet, aber die Unterlagen auf deren Basis dies entschieden wurde, permanent nicht herausgeben will. Ein Eilantrag vom Januar 2024 auf die Herausgabe der Gutachten wurde nach 6 Monaten am 16.7.2024 abgelehnt. Seit dem 28.7.2024 ist eine Beschwerde der AfD beim Oberverwaltungsgericht Bautzen anhängig.
Wetten das in dem Gutachten nur sinnloses Geschwafel steht, auf deren Basis man nichts entscheiden kann.