von Matze Lentzsch vom Bürgerforum Südbrandenburg
Zwei Artikel sind mir da ins Auge gestochen
(Meinen Danke an meine liebe Freundin Anja,
für den Kopftuch-Link)
© by Matze Lentzsch
Zu den Artikeln:
n-tv.de, am 26.06.17
Wegen Kopftuch abgelehnt
Berliner Lehrerin bekommt Entschädigung
Eigentlich verbietet das Berliner Neutralitätsgesetz Lehrern das Tragen religiöser Symbole im Schulunterricht. Deswegen wird eine muslimische Bewerberin abgelehnt. Doch die Frau geht dagegen vor und bekommt nun recht.
(http://www.n-tv.de/politik/Berliner-Lehrerin-bekommt-Entschaedigung-article19907409.html)
Im Gegensatz dazu:
Tagesspiegel, am 11.04.17
Schule in Berlin-Wedding, Lehrerin darf keine Kette mit Kreuz tragen. Der Streit um religiöse Symbole bei Lehrkräften geht weiter. Nun wurde einer evangelischen Lehrerin untersagt, eine Kette mit Kreuz zu tragen.
Religiöse Symbole an Berliner Schulen, sind laut des 2005 erlassenen Neutralitätsgesetzes nicht zulässig:
Zitat Präambel: "Alle Beschäftigten genießen Glaubens- und Gewissensfreiheit und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses. Keine Beschäftigte und kein Beschäftigter darf wegen ihres oder seines Glaubens oder ihres oder seines weltanschaulichen Bekenntnisses diskriminiert werden.
Gleichzeitig ist das Land Berlin zu weltanschaulich-religiöser Neutralität verpflichtet. Deshalb müssen sich Beschäftigte des Landes Berlin in den Bereichen, in denen die Bürgerin oder der Bürger in besonderer Weise dem staatlichen Einfluss unterworfen ist, in ihrem religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnis zurückhalten."
Konkret auf Lehrkräfte bezieht sich § 2
"Lehrkräfte und andere Beschäftigte mit pädagogischem Auftrag in den öffentlichen Schulen nach dem Schulgesetz dürfen innerhalb des Dienstes keine sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbole, die für die Betrachterin oder den Betrachter eine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft demonstrieren, und keine auffallenden religiös oder weltanschaulich geprägten Kleidungsstücke tragen.
Dies gilt nicht für die Erteilung von Religions- und Weltanschauungsunterricht."
So weit, so gut.
Nach meinem Dafürhalten ein sinnvolles Gesetz, das verhindern soll, dass Diskriminierungen oder das Übertragen von religiöser Gesinnung auf Kinder und Jugendliche als Schutzbefohlenen statt finden kann.
NEUTRALITÄT also, wie sie auch in der Politik wünschenswert wäre.
Dies sorgte natürlich schon in früheren Jahren für Zündstoff.
Nun scheint die Rechtsprechung allerdings neue Dimensionen anzunehmen.
Im ersten Artikel, um die Lehrerin, die wegen Ihres Kopftuches abgelehnt wurde steht Folgendes:
"Eine muslimische Lehrerin, die ein Kopftuch trägt und bei der Bewerbung in Berlin abgelehnt wurde, bekommt Geld vom Land. In einem Rechtsstreit vor dem Berliner Arbeitsgericht schlossen beide Parteien einen Vergleich, wie das Gericht nun mitteilte. Das Land Berlin habe sich zur Zahlung von zwei Monatsgehältern (insgesamt 8.680 Euro) verpflichtet. In einem zweiten Fall einer ebenfalls kopftuchtragenden Lehrerin soll es eine weitere mündliche Verhandlung geben.
Beide Frauen hatten sich Anfang Januar als Quereinsteigerinnen auf eine Stelle an einem Berliner Gymnasium für die Fächer Mathematik und Informatik beworben. Im Bewerbungsgespräch habe es Hinweise darauf gegeben, dass sie als Lehrerinnen an der Schule kein Kopftuch aus religiösen Gründen tragen dürften. Dies sei mit dem Berliner Neutralitätsgesetz begründet worden. Das Gesetz schreibt vor, dass Polizisten, Lehrer und Justizmitarbeiter im öffentlichen Dienst keine religiös geprägten Kleidungsstücke tragen dürfen. Laut Bundesverfassungsgericht ist allerdings ein generelles Verbot eines muslimischen Kopftuchs ohne konkrete Gefährdung des Schulfriedens unzulässig."
Nun aber kommt es:
weiter im Artikel:
"Die damalige Klägerin, eine kopftuchtragende Muslima, hatte im Jahr 2008 ihr zweites Staatsexamen abgelegt, was sie dazu berechtigte, in der Unterstufe zu unterrichten. Nach mehreren Jahren als islamische Religionslehrerin bewarb sie sich 2014 auf eine Stelle in Berlins allgemeinbildenden Schulen.
Im Bewerbungsverfahren war ihr gesagt worden, sie habe wegen des Berliner Neutralitätsgesetzes keine Chance auf einen Arbeitsplatz an einer allgemeinbildenden Schule, sondern lediglich Aussichten auf eine Anstellung an einer Berufsschule."
Weil sie also ihre Religion nicht auch frei in ihrem Berufsleben ausüben konnte, fühlte sie sich sogar diskriminiert.
Religion allerdings ist PRIVATSACHE und gehört nicht an Schulen und Lehrkörpern zur Schau getragen.
Trotzdem gab man ihr nun Recht und wie man lesen konnte, bekam sie sogar eine "Kleine" Entschädigung.
Nun zum 2. Artikel, dem ich einen weiteren hinzufügen möchte, in dem es um eben jene Lehrerin geht:
Die Kreuzdebatte: Lehrerin bricht ihr Schweigen
"Das Kreuz war immer dabei. „Bei meiner Einstellung in Neukölln, 2004 beim Wechsel nach Wedding, einfach immer. Es gab nie ein Problem.“ Da ist sich Heike Mendel, die eigentlich anders heißt, ganz sicher. „Auch keine Beschwerden von Schülern oder Eltern“. Aber seit dem Januar 2017 ist alles anders, und seither hängt an ihrer Halskette ein kleiner Fisch. Aber auch der sollte weg. Oder auch nicht. So genau weiß das in diesen Tagen niemand.
Rund um das Berliner Neutralitätsgesetz ist ein großes Tohuwabohu entstanden. Erst wegen klagender muslimischer Lehrerinnen mit Kopftuch, inzwischen wegen Heike Mendel und ihres christlichen Kreuzes. Darum soll es zwölf Jahre nach Inkrafttreten des besagten Gesetzes im Sommer endlich eine „Handreichung“ geben, kündigt die Bildungsverwaltung an – die Schulen sollen wissen, was sie tun können, wenn das nächste Mal ein Fisch, ein Kreuz, ein Davidstern oder ein Kopftuch auftaucht.
Was ist erlaubt, was ist verboten? Diese Frage ist kaum zu beantworten, denn das Neutralitätsgesetz ist nicht eindeutig.
Zwar steht dort scheinbar klar, dass in den
Grund- und Oberschulen keine sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbole getragen werden dürfen, „die für den Betrachter eine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft demonstrieren“.
Aber: Was heißt schon „sichtbar“? Und was heißt „demonstrieren“?
Nun trägt sie einen kleinen Fisch, doch auch dieser wird beanstandet.
Dazu weiter im Artikel:
"Damit wird die Sache vollends verworren, denn das Kreuz der Lehrerin ist so unauffällig, dass es zwölf Jahre lang trotz Neutralitätsgesetz keinen Anstoß erregte. Warum also dann im Januar? Wer hat das Kreuz beanstandet?
Dazu ist bislang nichts zu erfahren.
Bekannt ist nur, dass es plötzlich die Aufforderung gab, es abzunehmen, und dass sich Heike Mendel daraufhin an ihren Seelsorger wandte, der den Vorfall anonym in der Synode thematisierte. So wurde die Sache im April bekannt.
Heike Mendel leidet längst unter dieser öffentlichen Diskussion, die sie mitunter als „eine Art Hexenjagd“ empfunden habe,
fasst sie das zusammen, was über sie gekommen ist in den letzten Wochen.
Etwa die Behauptung, dass sie mit ihren Kettenanhängern „provozieren“ wolle.
Sie versteht nicht, wie es so weit kommen konnte.
Ja, sie ist Christin, ja, das Kreuz hat sie aus Überzeugung getragen, seit sie es vor etwa 20 Jahren geschenkt bekommen hatte. Und als sie das nicht mehr durfte, da hat ihr der kleine Fisch geholfen, diese Lücke zu füllen –
wie ein Talisman im rauen Alltag."
Ich kann darüber nur mit dem Kopf schütteln.
Aber gut, ich bin ja NUR ein Agnostiker,
für Muslime:
sicher ein Ungläubiger,
Für Juden:
ein Unbeschnittener ;)
für Christen:
ein Abtrünniger,
für Zeugen Jehovas:
ein (vielleicht) Missionierbarer,
für Buddhisten:
einer der zwar an die Heilkraft von meditativen Techniken glaubt, jedoch keinem kleinem, goldenen "Dickerchen" die Füße küssen mag
und
für Scientologen:
bin ich mit Sicherheit eine Hassfigur,
da ich diese Sekte nun einmal für menschenfeindlich halte und NICHT für eine Religion
für alle anderen Religionen:
ist mir nicht bekannt.
Aber ich bin ich und Bürger meines Landes.
Und auch ich habe ein Kind und auch ich möchte nicht an Schulen und Bildungseinrichtungen Lehrer haben, die mit muslimischen Kopftüchern, gar noch später Vollverschleierungen durch die Klassenzimmer geistern oder mit anderen groß zur Schau gestellten religiösen Symboliken.
Noch möchte ich eine Lehrkraft oder Beamte im Staatsdienst vor mir haben, die ihre Religion(welche auch immer) unbedingt in breiter Öffentlichkeit zur Schau trägt.
!!!Damit meine ich definitiv nicht, das kleine Kettchen am Hals einer Lehrerin oder eines Beamten, mit einem kleinen Kreuz, Fisch, Davidstern oder Halbmond oder was auch immer daran!!!
Es wird hier immer nur diskutiert und gestritten, dass Menschen, die einer religiösen Strömung angehören und es zur Schau tragen müssen, sich von anderen gestört fühlen, die das Gleiche mit ihren religiösen Symbolen tun.
Und dann wird vor Gericht gestritten und es wird in der Presse ausgetreten.
ICH, als NICHTGLÄUBIGER sollte mich langsam aber sicher von solch einer schwachsinnigen Diskussionskultur gestört und belästigt fühlen.
Soll jeder nach seine Fasson leben, so lange er niemanden belästigt.
Doch ganz gleich welcher Konfession jemand angehört.
Es ist seine Privatsache und gehört weder in Behörden, noch und schon gar nicht an Schulen.
Oder wollen wir bald darüber diskutieren, ob man nicht auch seine sexuellen Neigungen und Vorlieben, die genau so ausschließlich Privatsache sich in Behörden und Schulen, öffentlich zur Schau tragen sollte?
...oh, ich vergaß, das tut man ja mittlerweile in NRW schon in der Grundschule.
Man nennt es GENDER...!https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Grundlagen/Gender-Mainstreaming/index.html
Aber das ist eine andere, absonderliche Geschichte...
Und bei aller Kritik meinerseits...
Bei der ganzen Debatte blende ICH trotzdem nicht aus,
daß wir uns hier immer noch im Christlichen Abendland befinden und unsere Traditionen und Werte genau daher kommen und auch wenn ich kein gläubiger Christ bin, so sind die Werte und die Tradition schützens- und erhaltenswert und sollten nicht für andere Kulturen aufgegeben werden.
Euer Matze Lentzsch vom Bürgerforum Südbrandenburg