Die (Milchmädchen) Rechnung der staatlichen Massenzuwanderung wird auf die Schultern der Gesetzlich Krankenversicherten abgeladen.
Matze Lentzsch
Die Gesundheitskarte für Flüchtlinge soll nun auch noch in den letzten Landkreisen von Brandenburg salonfähig werden und KEINER stört sich daran.
Oder werden wir nur wieder einmal nicht gefragt?
So wie wir Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherten auch nicht gefragt wurden, als "unsere" Bundesregierung im November 2016 beschloss, 1,5 Milliarden Euro aus UNSERER Liquiditätsreserve zu entnehmen, um „Mehrbelastungen der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund der gesundheitlichen Versorgung von Asylberechtigten zu finanzieren.
Dies wurde durchgedrückt, trotzdem der Bundesrat noch im September zunächst große Bedenken anmeldete.
Der Grund für diese Bedenken ist einleuchtend.
Unsere Gesetzlichen Krankenversicherungen, sind VERSICHERUNGEN und Sozialversicherungssysteme sind ausschließlich für die Beitragszahler da und nicht für Menschen, die noch nie in das System eingezahlt haben.
Der Bundesrat gab weiter zu bedenken, dass die Entnahme der Gelder aus der Liquiditätsreserve nicht zielführend und sehr kurzsichtig sei.
Es wurde in einer Stellungnahme vom 23. September ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in den Liquiditätsreserven die Beiträge der GKV-Versicherten befinden.
"Die gesundheitliche Versorgung von Asylbewerbern beziehungsweise ALG II-Beziehern stelle allerdings eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe dar."
Wie aber kann man Löcher stopfen, wenn es Bedenken gibt?
...ganz klar. Man bringt den Bundesrat wieder auf Linie.
Es kann doch nicht angehen, dass man Merkelbefehle hinterfragt und anzweifelt (Achtung Sarkasmus).
Denn Kurioserweise waren diese Bedenken im November, als es zur Gesetzesänderung kam aus der Stellungnahme des Bundesrates vom 23. September 2016 verschwunden.
Die "Kleine Anfrage", des AfD Abgeordneten des sächsischen Landtages Andre Wendt, an den Präsidenten des sächsischen Landtages macht dies deutlich.
(https://s3.kleine-anfragen.de/ka-prod/sn/6/8749.pdf)
Am 10. November wurde das Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen dann vom Deutschen Bundestag beschlossen und somit auch der Griff in die Versichertenreserven.
Eine Zustimmung des Bundesrats war nun nicht mehr erforderlich, sodass das Gesetz am 1. Januar 2017 in Kraft trat.
Man hat es also genau so klamm heimlich durchgedrückt, wie im November 2015, die Gesetzesänderung der jährlichen Diätenerhöhungen für Bundestagsabgeordnete, deren Erhöhungen seit diesem Beschluss "automatisch" jährlich steigen.
Und nun auch nicht mehr vom Bundesrat abgesegnet werden müssen.
Die Zeche für die gesundheitliche Versorgung tragen also WIR, die gesetzlich Krankenversicherten. Jene, die KEINE Lobby haben.
Im Gegensatz zu den Privat Versicherten, wie den Beamten, die sich diesen Griff in ihre Versicherungsrücklagen sicher hätten NICHT gefallen lassen.
"Selbst Gesundheitspolitiker der Koalition äußerten sich fraktionsübergreifend mit Kritik an den Plänen der Bundesregierung, Beitragsgelder der gesetzlichen Krankenversicherung für die Gesundheitsversorgung von Asylbewerbern zu verwenden.
Diese wird aus Beitragsgeldern finanziert.
Zuvor hatte es aus dem Ministerium geheißen, für die Flüchtlinge gebe es eine Milliarde Euro zusätzlich." (http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/versorgung-von-fluechtlingen-durch-gesundheitsfond-14381625.html)
Es war also eine glatte Lüge von Frau Merkel und von Herrn Schäuble und somit Betrug am Bürger, dass die Kosten der Flüchtlinge komplett vom Bund und den Ländern übernommen werden würden.
Nun aber zum Thema Gesundheitskarte für Flüchtlinge.
Der Ruf nach dieser Karte und demzufolge dem vollen und gleichberechtigten Zugang zu einem Gesundheitssystem, das eben ausschließlich von Beitragszahlern genutzt werden darf wurde schon 2015, beim Asylgipfel laut:
" Angesichts wachsender Flüchtlingszahlen erklärt der sozial- und gesundheitspolitische Sprecher René Wilke zum heutigen Asyl-Gipfel in Potsdam:
"Es ist auf Dauer nicht hinnehmbar, dass die gesundheitliche Versorgung für Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge deutlich unterhalb des Niveaus der gesetzlichen Krankenversicherung liegt. Derzeit müssen Asylbewerber jeden Arztbesuch einzeln bei den Sozialbehörden beantragen. Hier ist der Bundesgesetzgeber gefordert, bestehende Diskriminierungen endlich zu beseitigen und die gegenwärtig bestehende Differenzierung bei den Gesundheitsleistungen zu beenden."
"Medizinische Versorgung der Flüchtlinge auch ohne Gesundheitskarte sichergestellt."
Der Landkreis Elbe-Elster hat sich im Zusammenhang mit der Diskussion um die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte im Land Brandenburg im vergangenen Jahr ausführlich damit beschäftigt.
„Wegen der offenen Fragen, u.a. zu den Kosten, wurde eine grundsätzliche Entscheidung dazu aber vertagt, bis die entsprechenden Verordnungen des Landes zum Landesaufnahmegesetz vorliegen.
Diese liegen inzwischen vor.
Jetzt geht es darum, die bis dato für uns noch offenen Fragen abschließend zu bewerten.
Unter der Voraussetzung, dass diese geklärt werden können, ist auch für den Landkreis Elbe-Elster die Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge denkbar“, schätzt der Landrat ein.
Die gesundheitliche Versorgung der Flüchtlinge im Landkreis ist auch ohne Gesundheitskarte derzeit sichergestellt.
Dazu gibt es einen Behandlungsschein beim Sozialamt, der beim zuständigen Facharzt vorgelegt wird.
In dringenden Fällen kann eine Behandlung in der Notfallambulanz auch ohne so einen Schein erfolgen.
„Mit dieser Lösung sind wir bislang gut gefahren“, sagte der Landrat.
So heißt es auf der Internetseite unseres Landkreises Elbe-Elster dazu.(https://www.lkee.de/Unser-Landkreis/PressPI-Medizinische-Versorgung-der-Fl%C3%BCchtlinge-auch-ohne-Gesundheitskarte-sichergestellt.php?object=tx%7C2112.1&ModID=7&FID=2112.2187.1&NavID=2112.7&La=1)
Da nun allerdings die endgültige Entscheidung noch aussteht, sollte man dies allerdings in der Bevölkerung der jeweiligen Landkreise diskutieren und wenn möglich auch entscheiden dürfen. Zumindest aber mittels Diskussion oder Volksbefragung an der Entscheidung durch den Landkreis beteiligt sein.
"Über die Einführung der Gesundheitskarte im Landkreis Elbe-Elster entscheidet der Landrat.
Ein Beschluss des Kreistages ist dafür nicht erforderlich." (Zitat Internetseite unseres Landkreises Elbe-Elster)
Im Landkreis OSL, unserem Nachbarn, wurde die Einführung dieser umstrittenen Karte jedoch auch gegen den Willen des Landrates durchgedrückt und doch mit einer Abstimmung des Kreistages,
wie die LR im März berichtete:
Zitat: "Nun also doch: Der Oberspreewald-Lausitz-Kreis führt die elektronische Gesundheitskarte für Asylbewerber ein – gegen den Willen des Landrats und mit den Stimmen von Rot-Rot-Grün. Vor der Wahl gab es hitzige Diskussionen im Kreistag."
(http://www.lr-online.de/regionen/senftenberg/Kreis-muss-Gesundheitskarte-einfuehren;art1054,5905413)
Dies sollten allerdings nicht nur Politiker entscheiden dürfen, sondern die Bürger, per Volkbefragung und vielleicht sogar Volksentscheid.
Landkreis Märkisch-Oderland schlugt nämlich die Bitte von "Willkommenskreis", um Abschaffung der Behandlungsscheine und somit der Einführung der umstrittenen Gesundheitskarte für Flüchtlinge ab.
Land Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Baden -Württemberg und Bayern haben diese bereits komplett abgelehnt.
Für Flüchtlinge bringt diese Karte natürlich Vorteile.
Der bisher notwendige Gang zum Sozialamt und die Bitte um einen Behandlungsschein entfallen.
Die Kommunen sparen also Verwaltungskosten.
Es ist aber immer noch völlig unklar, was die Chipkarte den deutschen Bürgern letztendlich kostet.
Die Krankenkassen stellen pro Flüchtling Gebühren in Höhe von acht Prozent der abgerechneten medizinischen Leistungen in Rechnung, mindestens aber 120 Euro pro Jahr.
Dabei geht man von jährlichen Behandlungskosten (Stand 2016) in Höhe von 2400 Euro pro Flüchtling aus, denn vertraglich ließen sich die Kassen von der Landesregierung Abschlagszahlungen von 200 Euro pro Monat und Flüchtling garantieren.
Insgesamt kassieren die Kassen bei angenommenen 50.000 Flüchtlingen somit knapp zehn Millionen Euro an Aufwandsentschädigung.
Die Behandlungskosten trägt der Staat, die Kassen organisieren nur die Abrechnung mit Ärzten und Kliniken. (https://www.shz.de/deutschland-welt/politik/bessere-versorgung-fuer-fluechtlinge-in-sh-id12339386.html)
Nächstes Problem:
Auch mit einer Gesundheitskarte dürfen Flüchtlinge offiziell nur in dringenden Fällen zum Arzt. Dazu gehören akute Erkrankungen sowie alle Erkrankungen, die mit Schmerzen verbunden sind.
So weit die Theorie.
In der Praxis lässt sich das kaum kontrollieren.
Im Unterschied zu den Krankheitskosten bei ihren regulären Mitgliedern, die von den Kassen streng kontrolliert werden um wettbewerbsschädliche Beitragserhöhungen zu vermeiden, besteht bei den Krankheitskosten für die Asylbewerber jedoch kein Anreiz, sparsam mit dem Steuergeld umzugehen.
Im Gegenteil: Je höher die Behandlungskosten, um so höher fällt der Verwaltungskostenausgleich (acht Prozent) aus, den die Kassen kassieren können.
Deshalb stellt sich die Frage:
Werden die Krankenkassen die von Ärzten und Kliniken gestellten Rechnungen überhaupt sorgfältig prüfen?
Die Mediziner reiben sich auf jeden Fall schon jetzt die Hände, denn sie können die Behandlungskosten ohne lästige Budgetbeschränkungen direkt mit den Kassen abrechnen.
„Eine Lizenz zum Gelddrucken“, heißt es hinter vorgehaltener Hand.
„Gesundheitskarte für Flüchtlinge nicht nur durch die rosarote Brille sehen“. Zitieren lässt sich jedoch niemand.
Begründung: Dafür sei „die Macht der Sozialromantiker zu groß“.
Man tröstet sich damit, dass die Chipkarte ohnehin eine geringe Gültigkeitsdauer hat. Spätestens nach 15 Monaten werden Flüchtlinge reguläre Mitglieder der Kasse (als ALGII-Empfänger) und haben Zugang zu allen medizinischen Leistungen.
Davon können andere nur träumen: Mindestens 140 000 Deutsche haben keine Krankenversicherung, darunter Obdachlose, sowie Selbstständige und Alte, die sich die Beiträge nicht mehr leisten können.
Auch bleibt immer noch die Frage offen, warum nur die gesetzlich Versicherten die Zeche zahlen sollen, auch nachdem die Flüchtlinge nach 15 Monaten regulär den Zugang zu unseren Kassen haben.
Warum z.B. nicht Beamte?
Die Antwort liegt auf der Hand.
So wie bei anderen Verteilungskämpfen verfuhr man nach dem Sankt Floriansprinzip.
"Heiliger Sankt Florian / Verschon‘ mein Haus / Zünd‘ and’re an“.
Beamte, Selbstständige und Arbeitnehmer mit Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze sind somit von der solidarischen Finanzierung der durch die Zuwanderung entstehenden Kosten entbunden.
Es ist also eiskaltes Kalkül unserer Bundesregierung gewesen, da man nun aus diesem genannten Kreis auch keinerlei öffentlicher Aufschrei zu erwarten hatte.
Die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse werden ihre Enteignung, aufgrund dieser heuchlerischen Vorgehensweise wohl erst bemerken, wenn es zu spät ist.
Hier gibt es keine lauten Lobbyisten und Interessenvertreter, die für einen öffentlichen Aufschrei sorgen, wie in den finanziell besser gestellten Kreisen, zu denen natürlich auch unsere Bundespolitiker zählen.
Euer Matze Lentzsch vom Bürgerforum Südbrandenburg